Baufinanzierung: Jetzt ist das Sicherheitsbedürfnis der Verbraucher groß

Sicherheit durch gute Darlehensverträge, Versicherungen und rechtlichen Vorkehrungen

Jedem Immobilienbesitzer muss klar sein, dass ohne Testament sein Lebenswerk an eine Erbengemeinschaft geht. Wenn er selbst Kinder hat, so bilden diese eine Entscheidungs- Gemeinschaft der/die Partner/in und seiner Kinder. Damit kann der Lebenspartner handlungsunfähig werden, denn er kann nicht mehr allein Entscheidungen für „seine“ Immobilie treffen.

Wenn jemand kinderlos ist, wird das Erb-Dilemma noch komplexer. Anstelle von Kindern treten Eltern oder Geschwister in die Erbengemeinschaft ein. Stellen Sie sich vor: Die Schwiegereltern oder Geschwister Ihres Partners könnten einen Teil des Erbes beanspruchen und automatisch im Grundbuch als Miteigentümer eingetragen werden.

 

Dann kann folgendes passieren:

Es gibt Straßen, in denen ein einziges Haus einen sichtbaren „Investitionsrückstand“ hat. Wahrscheinlich handelt es sich um eine Erbengemeinschaft, möglicherwiese aus Schwager und Schwägerin.

Keiner investiert mehr. Der Wert der Immobilie fällt.

Dies ist sehr einfach zu vermeiden. Ein Testament schafft Klarheit und vermeidet Ebengemeinschaften. Es kann immer wieder der Lebenssituation angepasst werden. Und es reicht, wenn man weiß, was man nicht möchte!

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