Behinderten-Testament: Vorsorge für das kranke Kind

Eltern von behinderten Kindern tragen eine enorme Last und oft die Sorgen um das Kind über den eigenen Tod hinaus. Es gibt ein besonderes Testament, das dieser speziellen Lebenssituation gerecht wird: das Behinderten-Testament.

Unter einem Behinderten-Testament versteht man eine letztwillige Verfügung, die von Eltern behinderter Kinder abgefasst wird und Sonderregeln in Bezug auf das behinderte Kind enthält. Das Ziel dieser Verfügung besteht darin, dem Erben trotz seiner Erbschaft die volle staatliche Unterstützung zu erhalten, ohne dass das vererbte Vermögen hierfür eingesetzt werden muss.

Das Vermögen soll dafür eingesetzt werden, um persönliche Leistungen, wie Kleidung, Ausflüge, Besuche, Urlaub und Unterstützung von Hobbies für das behinderte Kind zu finanzieren. Erbt das behinderte Kind aufgrund der gesetzlichen Erbfolge, so kann das Ererbte dem Sozialhilfeträger zufallen. Da der Erbe, wenn der Schonbetrag von 2.600 Euro (§ 1 der Verordnung zu § 90 SGB XII) überschritten ist, „Selbstzahler“ wird. Dieser erhält erst dann wieder Sozialhilfeleistungen, wenn das Vermögen weitgehend aufgebraucht ist.

Folgendes ist für das Behinderten-Testament zu beachten:

  • Immer mit Juristen
  • Das behinderte Kind wird zum nicht befreiten Vorerbe (insbesondere von Immobilien, §§ 2112 ff. BGB)
  • Erbteil soll den Pflichtteil geringfügig übersteigen (ca. 10 %, siehe Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs 1993 in Verbindung mit § 138 BGB)
  • Der Verwendungszweck der  Leistung aus der Immobilie oder sonstigen laufenden Erträgen, wie Zinsen oder Rentenzahlungen, werden klar definiert
  • Der Nacherbe kann der überlebende Ehegatte oder Geschwister/sonstige Personen sein
  • Ein Dauertestamentsvollstrecker ist zu bestimmen

gem. Bundesgerichtshof 1993, Grundsatzentscheidung, verstößt nicht gegen § 138 Abs. 1 BGB

Lösungen beim Vererben von Geldvermögen

Wegen der schwierigen rechtlichen Lage sollte dringend ein spezialisierter Notar aufgesucht werden. Lösungen bei dem Vererben von Geldvermögen können klassische Rentenversicherungen sein, die konkret im Testament mit Verwendungszweck benannt werden.

In der Praxis geht es neben Immobilienwerten incl. deren Erträge natürlich auch um Geldvermögen.  Werden Versicherungsverträge mit Rentenleistungen zu Gunsten des behinderten Kindes abgeschlossen, so ist die Vorgehensweise analog der Immobilien zu Handhaben. In jedem Fall ist eine qualifizierte Rechtsberatung zu empfehlen und ein notarielles Testament zu errichten.

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