Bei Volljährigkeit: Vertreter bestimmen

Erwachsen sein: Führerschein, eigene Entscheidungen fällen und die Bankvollmacht neu ordnen. Denn jetzt kann man entscheiden, ob ein Bevollmächtigter bestimmt wird oder nicht und wer das sein wird.

Mit Volljährigkeit dürfen die Eltern nicht mehr für das Kind entscheiden. Doch vor Situationen, wie Unfall oder plötzliche, schwere Krankheit ist niemand gefeit. Jeder weiß, dass der Volljährige für sich selbst entscheiden kann. Er hat keinen gesetzlichen Vertreter mehr. Falls er nicht dazu in der Lage ist, etwa wegen eines Unfalls, wird wie in allen anderen Fällen auch ein Betreuer durch das Gericht bestimmt.

Die Lösung dazu ist die Vorsorgevollmacht. Hier benennt auch der junge Mensch denjenigen, der ihn vertreten soll, der in seinem Namen im Fall des Falles handelt. Man kann dies für Teilbereiche wie z.B. Gesundheit, Finanzen, Postangelegenheiten regel oder eine Vollmacht für alles erteilen.

Doch aufpassen: Voraussetzung ist ein großes Maß an Vertrauen. Der Bevollmächtigte wird von Niemandem kontrolliert und darf fast alle Entscheidungen für die Person treffen, falls nichts anderes vereinbart wurde. Alle Rechtsgeschäfte sind möglich. Ausgeschlossen sind lediglich das Testament, (auch Patiententestament oder Patientenverfügung), Heirat und das Wahlrecht. Der Bevollmächtigte bekommt eine ungeheuere Machtfülle an die Hand. Ähnlich wie damals die Eltern als gesetzliche Vertreter Entscheidungen getroffen hatten, übernimmt das der Bevollmächtigte selbst. Die Alternative ist der vom Gericht bestellte Betreuer. Er wird dann herangezogen, wenn man selbst keine Vollmachten erteilt hat.

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