Bildungsurlaub in der Finanzbranche

Das Institut GenerationenBeratung (IGB) ist mit folgenden Weiterbildungen nach dem hessischen Gesetz über den Anspruch auf Bildungsurlaub anerkannt:

– GenerationenBerater (IHK) – entwickelt vom IGB –
Geänderte Vorbereitung des Individuums auf das eigene Alter
– DemographieBerater
Neue Aufgaben der Familien, Unternehmen und Kommunen
– Testamentsvollstrecker
Gesellschaftliche Veränderungen und sich daraus ergebende Dienstleistungen

Das bedeutet für Angestellte 5 Tage Sonderurlaub und für Kleinunternehmen bis zu 20 Mitarbeitern die Erstattung eines pauschalierten Anteils des für den Zeitraum der Freistellung fortzuzahlenden Arbeitsentgeltes.

Das Institut GenerationenBeratung unterstützt die Finanzbranche bei den veränderten Marktbedingungen durch Digitalisierung, Demographie und Anlegerverhalten. Dadurch verkaufen Berater und Unternehmen weitere und neue Dienstleistungen, setzen vermehrt eigene Produkte ab und erhalten neue Kunden durch Empfehlungen für diese Beratungsleistungen.

„Nach der verbindlichen Anerkennung des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration freuen wir uns, dass sowohl Angestellte als auch Vertreter der Ausschließlichkeit, Honorarberater und Makler davon profitieren können.“, so Margit Winkler Geschäftsführerin des Instituts GenerationenBeratung und fährt fort: „Im Frühsommer haben wir das nächste Auditverfahren für weitere Bundesländer angestoßen.“