Die 5 häufigsten Fehler bei der Erteilung von Vollmachten

VollmachtWer sich mit Vollmachten auseinandersetzt, sorgt vor, um für den Ernstfall gerüstet zu sein. Doch da es keine Patentlösung gibt, können schnell Fehler passieren. Lesen Sie, welches die fünf häufigsten sind und wie Sie sie vermeiden können.

1. Falsche Person:
Bei Vollmachten erledigt eine andere Person die Angelegenheiten des Vollmachtgebers und wird von niemandem kontrolliert. Es ist deshalb enorm wichtig, sich vorher genau zu überlegen, wen Sie als Vollmachtsperson angeben. Bei Geschäftsunfähigkeit können Vollmachten nicht mehr widerrufen werden. Im Notfall können Sie natürlich gegen den Bevollmächtigten gerichtlich vorgehen. Voraussetzung ist allerdings, dass er und ggf. das Vermögen noch auffindbar/vorhanden sind.

2. Großzügigkeit:
Mit der viel zitierten Generalvollmacht kann der Bevollmächtigte alle Geschäfte für den Vollmachtgeber tätigen. Lediglich Heirat/Scheidung, Wahlrecht und Testament ist von Gesetzes wegen ausgeschlossen. Damit hat der Bevollmächtigte eine ungeheure Machtfülle. Es muss aber nicht immer Missbrauch sein. Es gibt auch Fälle, in denen der Vertreter einen Fehler in einer Situation macht, der mit einem geringeren Umfang der Vollmacht nicht passiert wäre.

3. Ungenaue Formulierungen:
Bei Vollmachten wird oft auf Formulare zurückgegriffen und Allgemeines angekreuzt. Doch je individueller eine Vollmacht verfasst ist, desto besser kann der Bevollmächtigte handeln. Stellen Sie sich vor, ein völlig Fremder müsste aus der Vollmacht erkennen, was Ihnen wichtig ist. Formulieren Sie deshalb so genau wie möglich.

4. Zeitpunkt der Urkundenübergabe:
In dem Moment, wenn Sie die Urkunde/Vollmacht dem Bevollmächtigten zur Verfügung stellen, wird diese wirksam. Zusammen mit seinem Personalausweis kann er damit direkt Geschäfte für den Vollmachtgeber tätigen. Überlegen Sie sich den Zeitpunkt der Übergabe deshalb sehr genau und händigen Sie erst dann die Urkunde aus, wenn Sie tatsächlich auf fremde Hilfe angewiesen sind.

5. Akzeptanz:
Zweck von Vollmachten ist es, dass jemand in schwierigen Situationen da ist, um einen zu vertreten. Der Gesetzgeber schreibt lediglich vor, dass man geschäftsfähig sein muss und dass Vollmachten der Schriftform bedürfen. Formulare finden Sie im Internet oder Buchhandel. Akzeptiert werden sie allerdings erst durch die Legitimation eines Rechtsanwalts oder – wie bei Immobilien – eines Notars.

Lesen Sie hier weiterführende Infos zum Thema Vorsorge- und Betreuungsvollmacht.

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