Elternunterhalt: ein Thema für GenerationenBerater

ElternunterhaltPflege ist und bleibt Familienangelegenheit. Wer nicht von seinen Kindern gepflegt werden kann, muss fremde Hilfe in Anspruch nehmen. Das kostet jede Menge Geld.

Reihenfolge der Haftung

Zuerst geht es ans eigene Vermögen, dann zahlt der Ehepartner – genau genommen alle noch lebenden Ehepartner. Also auch unter Umständen die geschiedenen. Danach sind die Kinder dran: leibliche und Adoptivkinder. Alle Kinder haften gesamtschuldnerisch. Wer etwas mehr verdient oder Vermögen hat, wird zur Kasse gebeten. Alleine die Vorstellungen, Verdienst und Gelder unter Geschwistern offen zu legen, kann Ärger verursachen.

Schwiegerkinder haften indirekt mit

Wer verheiratet ist, sorgt für den Unterhalt seines Partners. Daher können Schwiegerkinder über diesen Unterhaltsanspruch zur Kasse gebeten werden. Ehegatten dürfen gemeinsam 2.880 Euro monatliche Einkünfte haben und Alleinstehende 1.600 Euro. Beiträge zur eigenen Altersvorsorge, Darlehensraten oder Kindesunterhalt werden hinzugerechnet.

Freigrenze für eigenes Vermögen relativ gering

Außerdem kann der Staat auch eigenes Vermögen heranziehen. Dabei gilt zunächst, dass eine Immobilie frei ist. Bei Immobilienbesitz liegt die Freigrenze bei 25.000 Euro – ohne Immobilien bei 75.000 Euro.

Indirekt sind auch die Enkel betroffen

In aller Regel kommt es zu Elternunterhalt wie folgt: Betroffener ist im Pflegeheim, Sozialamt geht in Vorlage, macht den „Überleitungsanspruch“ auf die Kinder geltend, danach Offenlegung der Finanzen aller Kinder, eventuell Erwirken eines Titels. Wenn nun ein Titel besteht, würde dieser dem Erbe der Kinder belastet, bevor die Enkel ihr Erbe antreten können.

Fachanwalt einschalten und vorbeugen

Wenn Elternunterhalt ein Thema wird, bitte von Anfang an einen Fachanwalt einschalten. Es gibt interessant Internetseiten, die weiterhelfen: www.elternunterhalt.org zum Beispiel. Für dieses Risiko kann man nur mit entsprechenden Absicherungen, am besten für die gesamte Familie, vorbeugen. Seit diesem Jahr sind mit dem sogenannten Pflege-Bahr Pflegeversicherungen ohne Gesundheitsfragen und für jedes Alter möglich.

Übersicht zur einfachen Erklärung

Innerhalb der GenerationenBeratung ist Elternunterhalt oft ein Thema: Da kommt der 50-Jährige, weil er weiß, dass die Eltern keine Vorsorge getroffen haben und er deshalb mit Schwierigkeiten zu rechnen hat. Mit einer Übersicht ist das leicht erklärt. Fordern Sie diese einfach bei mir an: info@institut-generationenberatung.de, Stichwort: Übersicht Elternunterhalt.

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