Erbschaftssteuer zahlen nicht nur die Super-Reichen

GenerationenBerater HartungGenerationenBerater (IHK) Achim Hartung ist in der Raiffeisenbank Baunatal für die Privatkundenbetreuung zuständig. Im GenerationenBlog erzählt er von seinen Erfahrungen und räumt mit einigen Vorsorge-Irrtümern auf:

Meine Kunden Hans und Ria Schmidt* sind im besten Alter, haben mit Bankvollmacht und Berliner Testament bereits Vorsorge getroffen. Über Vorsorge- und Betreuungsvollmacht, Patientenverfügung und Finanzen im Pflegefall muss noch gesprochen werden. Bei der Vollmacht kommen wir bereits auf den zweiten Bevollmächtigten, also das einzige Kind zu sprechen. Ein Akademiker von Anfang 40, der auch in unserem Geschäftsgebiet lebt.

Im Pflegefall nicht auf die Schwiegertochter angewiesen sein

Die Kunden wollen im Pflegefall weder auf die Schwiegertochter angewiesen sein, noch das Vermögen verpflegen. Also entscheiden sie sich hier für eine Pflegeversicherung.

Berliner Testament ist nicht immer die beste Lösung

Als wir uns mit dem Testament befassen, sagen sie, dass wohl alles klar sei, denn sie hätten ja nur das eine Kind und im Übrigen ein Berliner Testament errichtet. Als Generationenberater überprüfen wir nicht nur den wirklichen Willen mit der gesetzlichen Erbfolge bzw. dem Testament, sondern auch evtl. Auszahlungsansprüche und Zahlung der Erbschaftssteuer.

Das Wohnhaus fällt oft in die Betrachtung der Erbschaftssteuer bei Kindern

Das gemeinsame Vermögen beträgt ca. 750.000 €, wobei 350.000 € in Geldanlagen getätigt sind. Der andere Teil stellt den Wert des Eigenheims dar. Ich frage die Kunden nach dem Hintergrund für das Berliner Testament. Das ist das Testament auf Gegenseitigkeit, bei dem erst der Letztversterbende alles auf das Kind überträgt und zuvor Alleinerbe ist. Damit wollen die Eheleute sicherstellen, dass sie wechselseitig gut versorgt sind. Gegen die Hauptgefahr, der Pflege im Alter, sind sie jetzt durch die Versicherung abgesichert. Ich zeige nun auf, wie viel Erbschaftssteuer der Sohn bei heutigem Vermögensstand zu zahlen hat. Tendenziell wird es mehr sein, denn das Vermögen wird aller Wahrscheinlichkeit in den nächsten Jahren noch wachsen.
Da der Sohn selbst im Eigenheim wohnt, fällt die elterliche Immobilie in die Anrechnung der Erbschaftssteuer. Wert ca.                         400.000 €
+ Geldanlagen der Eheleute, heute rd.            350.000 €
Gesamtvermögen                                               750.000 €
./. Freibetrag                                                     400.000 €
Erbschaftssteuerpflichtiger Anteil                  350.000 €
Steuersatz aufgrund Steuertabelle 15%           52.500 €

Weitere Experten werden aufgesucht

Ein satter Betrag. Damit hätte niemand gerechnet. Familie Schmidt spricht mit dem Sohn darüber, besuchen Rechtsanwalt und Steuerberater. Sie beschließen die Immobilie bereits jetzt übertragen und auch einen Teil des Vermögens.

Alle Geschäftsfähigen brauchen eine Vollmacht (und eine GenerationenBeratung)

Ich lerne den Sohn nun kennen. Er wird Kunde unseres Hauses und braucht für seine Familie auch eine GenerationenBeratung. Durch diese Beratung konnten unsere Kunden rund 50.000 € ersparen. Ein Teil der Anlage ist langfristig auf den Sohn übertragen, der nun mein Kunde ist, Versicherungen wurde abgeschlossen und auch dieser Kunde wird mich weiterempfehlen.

* Namen geändert

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