GenerationenBeratung will den Kunden bei seinen ungelösten und komplexen Themen der letzten Lebensphase abholen und Sicherheit und Komfort bieten. Daher benötigt der Berater neben einer entsprechenden Ausbildung ein zuverlässiges Netzwerk, damit die Lösung der rechtlichen Themen in juristische Hand gegeben wird. Testamentsvollstreckung wird eine logische und notwendige zusätzliche Dienstleistung, die bei nahezu allen Vermögensschichten relevant ist.
Die größte Bevölkerungsschicht steht vor Fragen des Vermögensübergangs
Die Bevölkerungsschicht der Jahrgänge von 1958 bis 1968 wird in den nächsten Jahren in Rente gehen und sich mit der Übergabe des Vermögens an die nächste Generation befassen. Im Jahr 2020 sind laut Statistischem Bundesamt nahezu eine Million Deutsche gestorben. Sie haben ein Vermögen in Höhe von 50,2 Milliarden Euro hinterlassen. Doppelt so viel wie noch vor zehn Jahren, das zeigen die Zahlen der deutschen Finanzämter. Nur knapp die Hälfte der Verstorbenen (ältere Menschen) hatte vor ihrem Tod ein Testament oder einen Erbvertrag aufgesetzt – Zitat Handelsblatt, November 2021.
Vermögensnachfolge bedeutet Schenkungen und Vermächtnisse
Mit dem Auseinandersetzen der Vermögensnachfolge können Einmalbeträge für Geldanalgen und Versicherungen sowohl für Schenkungen als auch für das Erben eine wichtige Rolle spielen. Höhe und Begünstigte können auf einfache Art vom künftigen Erblasser geändert werden. Daneben wird ein Testament benötigt. Für Berater ist es schwierig, den Kunden direkt auf das Testament anzusprechen. Innerhalb der GenerationenBeratung gelingt dies sehr einfach.
Erst die Risiken des Lebens klären, dann die Vermögensnachfolge
Kunden können sich erst ernsthaft mit einem Vermögensübergang auseinandersetzen, wenn die Risiken Ihres Lebens sicher geregelt sind.
Hier setzt GenerationenBeratung an: Es beginnt mit den Vorkehrungen für die Sicherheit der letzten Lebensphase und löst diese komplexen Fragestellungen. Mit Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und der Bereitstellung von Liquidität im Pflegefall hat der Kunde rechtlich und finanziell vorgesorgt. Erst jetzt kann er Schenkungen vornehmen und in aller Ruhe den Vermögensübergang nach seinem Tod planen. Hierzu setzt sich immer mehr die Testamentsvollstreckung auch bei „kleineren“ Engagements durch.
Erste Generation „Privatvorsorge“ sind die Erben
Zu den Erben zählen derzeit immer mehr Nachkriegsbabyboomer. Diese Generation wurde in den 1960er Jahren geboren und unterscheidet sich erheblich von früheren Erbengenerationen: ihre Vermögensbildung ist geprägt durch längere Ausbildungszeiten, wechselnde Arbeitgeber, spätere Familienbildung und Scheidung sowie aktuell durch niedrige Zinsen als Folge der Staatsschulden Krise.
Es ist die erste Generation „Privatvorsorge“, wobei viele bislang immer noch nicht ausreichend vorgesorgt haben. Viele hoffen, diese Lücke durch Erbschaften auszubügeln. Laut einer Befragung des DIA werden rund die Hälfte der Vermögen bewahrt und die andere Hälfte konsumiert. Gleichzeitig beginnen sie sich mit ihrer Vermögensnachfolge auseinanderzusetzen.
Einige Fakten, um zu wissen, was die Zukunft bringt
Anhand der nachfolgenden Tabellen werden die Fakten klar. Die Vermögensnachfolge und damit GenerationenBeratung gewinnen an Bedeutung sowohl in den alten und als auch in den neuen Bundesländern. Die Berater, die sich mit ihren Kunden mit diesen komplexen Themen auseinandersetzen, gestalten nicht nur die Vermögensnachfolge, sondern lernen auch die Rechtsnachfolger als neue Kunden kennen.
Geldvermögen Privathaushalte und Erbschaftsteueraufkommen
Hohe Erbschaften in den neuen Bundesländern werden wahrscheinlicher
Zusammensetzung der vererbten Immobilien
Vermögensteile, die zwischen 2015 und 2024 nach Altersgruppen vererbt werden
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