GenerationenBeratung: Für den Ernstfall absichern

Ich fahre jedes Jahr 40.000 bis 50.000 Kilometer und bin froh, wenn ich heil zu Hause ankomme. Vor Kurzem ist mir aber Folgendes passiert: Gerade als ich in mein Auto einsteigen wollte, ist ein Ehepaar dagegen gefahren und hat meine Tür abgerissen.

Abschleppdienst, Leihwagen, einige Telefonate und ich war vorerst versorgt. Das Auto wurde repariert und der Schaden zur Haftpflichtsache des Verursachers erklärt. Alles nochmal gut ausgegangen!

Vorsorge- und Betreuungsvollmacht nicht erst im Alter ein Thema

Ich habe mir seitdem aber mehrfach die Frage gestellt, was wohl passiert wäre, wenn meine Tür nicht das „Schutzschild“ gewesen wäre. Oder wenn der Fahrer nur einige Zentimeter näher an mein Auto gefahren wäre. Also wenn nicht nur dem Auto, sondern auch mir etwas zugestoßen wäre? Und ich nicht nur die Werkstatt, sondern auch ein Krankenhaus gebraucht hätte?

Viel zu wenige denken daran: Wenn nun der Mann bzw. Partner, die Kinder oder Eltern mich besuchen und ich mich vielleicht (noch) nicht äußern kann, muss ich auch für diese Situation vorsorgen. Der Arzt wird nach der Vorsorge- und Betreuungsvollmacht fragen, und wenn es diese nicht gibt, auf die ärztliche Schweigepflicht verweisen.

Vollmacht für die Familie – Kasko fürs Auto

Ich habe meine Vorsorge- und Betreuungsverfügung erstellt. Wenn meine Familie kommt, erhält sie auch Auskunft. Mit der Vollmacht entbinde ich den Arzt von seiner Schweigepflicht gegenüber den Bevollmächtigten und schaffe klare Verhältnisse für den Ernstfall.

Haben auch Sie daran gedacht? Oder ist nur Ihr Auto bestens versichert?

Klären Sie diese Angelegenheit und genießen Sie dann wieder Ihre Fahrt – vielleicht mit einem Cabrio bei schönstem Wetter.

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