DDR-Kontenklärung für mehr Rente

Nur noch bis Jahresende gilt die Frist zur Aufbewahrung der Lohnunterlagen von ehemaligen DDR-Betrieben. Betroffen sind Versicherte der Geburtsjahrgänge 1946 bis 1974, die Beitragszeiten in der DDR zurückgelegt haben. In der Regel fehlt der Nachweis der Zeiten bis zur Wiedervereinigung. Rund 12 Prozent der Konten sind noch nicht geklärt.

Die gesetzliche Rentenversicherung führt für jeden ein so genanntes Rentenkonto. Alle Versicherungszeiten werden hier vermerkt und mit Punkten bewertet. Je mehr Punkte, desto mehr Rente. Fehlen Versicherungszeiten, gibt es weniger Rente. Nachzuweisen sind die Zeiten durch entsprechende Unterlagen. Ohne Beweis keine Punkte, also weniger Rente.

Einer Untersuchung zufolge könnten 83 Prozent aller Frauen (bundesweit) mehr Rente erhalten, wenn sie eine Kontenklärung vornehmen würden und dabei alle relevanten Zeiten nachweisen könnten. Die meisten setzen sich mit dem leidigen Thema erst auseinander, wenn der Zeitpunkt des Ruhestandes näher rückt. Dann ist es oft zu spät.

Die durchschnittliche Rente beträgt aktuell rund 800 Euro. Die wenigsten werden Rentengelder zu verschenken haben. Antragsunterlagen für die Kontenklärung erhalten Sie im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung-bund.de oder bei den Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung.

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