Kostenübernahme für Notrufgerät möglich

Einfach, schnell und zuverlässig ist ein Notrufgerät, am besten als Handsendegerät, denn dann ist es immer dabei. Gerade für Ältere leistet es wertvolle Dienste. Es verbindet direkt mit einem Bereitschaftsdienst, der Erste-Hilfe-Leistungen durchführt. Dieser Notfall-Service kostet monatlich knapp 20 Euro.

Kostenübernahme ist möglich:

in der Pflegesituation: Unter folgenden Voraussetzungen erhält die hilfsbedürftige Person einen mtl. Zuschuss von 18,36 Euro:

  • Die hilfsbedürftige Person muss über weite Teile des Tages alleine leben,
  • Eine zu erwartende Zustandsverschlechterung muss lebensbedrohlich sein,
  • Es muss davon auszugehen sein, dass sie beim Eintreffen des Notfalls nicht im Stande ist, einen Hilferuf über ein handelsübliches Telefon zu tätigen

Bei Grundsicherung: Die zweite Alternative für eine Kostenübernahme wird seitens des Sozialamtes gewährt. Anspruch auf eine Übernahme der Kosten haben Personen, welche die Grundsicherung erhalten. Das ärztliche Attest über die Notwendigkeit des Hausnotrufes muss beim Amt eingereicht werden. Sofern sich Zusatzleistungen als notwendig erweisen, übernimmt das Sozialamt im Gegensatz zur Pflegekasse auch die vollen Kosten des Hausnotrufs.

Zusatzgeräte: Um folgende Dienste kann der Notfall-Service erweitert werden: Rauchmelder, Sturzmessgeräte und Zusatzleistungen in Form einer Hinterlegung des Wohnungsschlüssels beim Hausnotrufanbieter. Hier können Sie die Kosten für einen Hausnotruf errechnen. Diese können schnell die 40 Euro Grenze überschreiten.

0 Kommentare

Hinterlasse einen Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert