Kurzzeitpflege entlastet Angehörige

Wenn Ehepartner, Eltern oder Schwiegereltern pflegebedürftig sind, stehen die Angehörigen vor großen Herausforderungen. Alleine die emotionale Belastung, wenn beim geliebten Mensch die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit schwindet, ist enorm. Oft kommen so genannte Persönlichkeitsveränderungen hinzu.

Wer zu Hause pflegt, hat Anspruch auf Kurzzeitpflege für vier Wochen pro Jahr. Die gesetzliche Pflegekasse übernimmt die Kosten bis zu 1.550 Euro pro Jahr in einem Pflegeheim.

In folgenden Situationen ist dies möglich:

  • In sonstigen Krisensituationen, in denen vorübergehend häusliche oder teilstationäre Pflege nicht möglich oder nicht ausreichend ist
  • Für eine Übergangszeit im Anschluss an eine stationäre Behandlung des Pflegebedürftigen

Wenn die Angehörigen durch die hohe Belastung eine „Auszeit“ brauchen, mal in Urlaub fahren wollen oder ganz einfach Zeit für sich brauchen, bietet sich die Kurzzeitpflege an. Gemeinsam mit dem Pflegedienst oder dem behandelten Arzt ist der Antrag bei der Pflegekasse einzureichen.

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