Löst das neue Pflegestärkungsgesetz die Probleme der größten Wählerschicht?

Die Anzahl der ambulanten Pflegefälle steigt – doch der Staat entlastet bei Aufenthalt im Pflegeheim.

Das Pflegestärkungsgesetz von 2017 setzt seinen Fokus auf die ambulante Pflege – es sollen weiniger Personen im Heim gepflegt werden. Laut Statistik entwickeln sich die Art der Pflege tatsächlich zunehmend zur ambulanten Pflege.
Somit pflegt die ältere Frau ihren meist älteren Mann mit Unterstützung des ambulanten Pflegedienstes zuhause. 

(Quelle: Statista)
Mit der nächsten Pflegereform, gültig ab September 2022, soll er Eigenanteil im Pflegeheim für Bedürftige gesenkt werden. Gleichzeitig dürfen Heime nur noch Pflegkosten abrechnen, wenn Sie nach Tarif zahlen und dies bei einem verbesserten Personalschlüssel (Verhältnis der Anzahl der Pflegebedürftigen zur Anzahl der Pfleger). 

Das bedeutet aber auch, dass die Kosten für einen Pflegeplatz im Pflegeheim steigen werden und durch den staatlichen Zuschuss zum Eigenanteil für den Bedürftigen überschaubar bleiben. Der Vorteil soll in der verbesserten Pflege liegen. Diese Notwendigkeit wird so vorangetrieben und die Berufssituation der Pflegekräfte verbessert. 

Die Pflegereform wird aber nur einen kleinen Teil der Pflegebedürftigen tatsächlich betreffen. 

Wer denkt an die alten Frauen, die Ihre alten Männer über Jahre pflegen? 

Wie sollen Töchter den Spagat zwischen Müttern, die gepflegt werden und Beruf plus Kindern leisten?

Wann erfolgt die Verbesserung für die ambulanten Pflegedienste?

Diese Fragestellungen betreffen weit mehr Menschen als die Situation in Heimen. Da stellt sich die Frage, ob dieses Pflegestärkungsgesetz die Probleme der größten Wählerschicht, der Babyboomer, wirklich löst. 

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