Unternehmervollmacht – wichtig bei Kreditvergabe

Expandierende Unternehmen brauchen häufig auch Kredit. Für eine gründliche Risikoprüfung sind. Unterlagen und Bilanzen einzureichen, Versicherungen zu prüfen und Gespräche werden geführt bis das Geld auf dem Konto ist.

Gerade bei Einzelunternehmer oder kleinen GmbHs ist der Ausfall des Unternehmers eines der Hauptrisiken, die typischerweise mit Krankentagegeldern, Berufsunfähigkeitsversicherung, Unfallversicherung und Risikolebensversicherung kalkulierbar gemacht werden. Aber reicht das wirklich? Mehr Sicherheit für alle Beteiligten bringt die Unternehmervollmacht – unerlässlich bei Einzelunternehmer und GmbHs.

Halten Sie sich bitte folgenden Fall vor Augen, der beschreibt, was passiert, wenn es passiert:

Ein Einzelunternehmer erhält einen Kredit von seiner Hausbank, um zu expandieren. Die notwendigen Sicherheiten kann er liefern und wichtige Versicherungen schließ er ab. Er kauft neue Maschinen, stellt einen weiteren Gesellen ein, erhält Aufträge und alles scheint in Ordnung zu sein. Doch durch einen Unfall nimmt alles eine Wende – seit dieser Zeit ist er im Koma. Seine Krankentagegeldversicherung, später auch die Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherung zahlen ohne Probleme. In seinem Geschäft hatte er zwar seiner Frau eine Bankvollmacht gegeben. Doch niemand ist per Vollmacht befähigt, das Geschäft weiterzuführen. Eine entsprechende Unternehmervollmacht fehlt, die erlaubt, dass beispielsweise der Geselle bis zu einem definierten Umfang mit Lieferanten und Kunden weitere Geschäfte machen kann. Oder die Unternehmervollmacht für seine Frau, die durch Untervollmachten agieren kann. Statt dessen wird für das Geschäft ein gerichtlich bestellter Betreuer eingesetzt. Von jetzt an entscheidet das Gericht, was gut für die Firma ist.

Dass das Probleme und Risiken für das Unternehmen mit sich bringt, liegt auf der Hand. Für eine Bank oder Versicherung ist es damit nicht sicher, ob künftig noch die Raten beziehungsweise die Beiträge gezahlt werden können. Für den Unternehmer steht damit sein Lebenswerk auf dem Spiel. Dies betrifft alle Einzelunternehmer, häufig sind das die Berufsgruppen im Handwerk, der Gesundheit, Gaststätten, Taxifahrer, Frisöre und viele weitere.

 

 

 

 

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Testamentsvollstreckung als ergänzende Dienstleistung

Wir interviewten Herrn Jens-Uwe Klein, von JK FinanzPlanung GmbH, Griesheim, der als Testamentsvollstrecker seit Jahren tätig ist.

Herr Klein, GenerationenBeratung wird immer wichtiger. Warum ist in diesem Zusammenhang auch das Thema Testamentsvollstreckung so wichtig?

Im Rahmen des GenerationenBeratungsgesprächs wird vielen Menschen bewusst, wie notwendig es ist, grundlegende Regelungen im Bereich der persönlichen Absicherung zu treffen. Dazu gehört auch die Beantwortung der Frage, wie testamentarische Lösungen gestaltet werden können und wie gewährleistet wird, dass diese Regelungen auch umgesetzt werden.

An dieser Stelle kann die Anordnung einer Testamentsvollstreckung sicherstellen, dass die persönlichen Wünsche des Erblassers postmortal erfüllt werden. In der Realität treffe ich immer häufiger auf komplexe Familien- und Vermögenstrukturen, die eine einfache Abwicklung und Verteilung des Nachlasses nicht mehr ermöglichen. Kunden befassen sich häufig mit folgenden Fragen:

  • Wie können beispielsweise kinderlose Erblasser sicherstellen, dass ihre testamentarischen Regelungen auch eins zu eins umgesetzt werden?
  • Was ist, wenn die Erben untereinander zerstritten sind und eine geordnete Abwicklung aus Sicht des Erblassers somit unwahrscheinlich ist?
  • Wie kann sichergestellt werden, dass wertvolles Familienvermögen eben nicht unmittelbar nach dem Erbfall veräußert wird, sondern den Erben dauerhaft und langfristig nutzt?

Welches sind die wichtigsten Punkte, die in diesem Zusammenhang zu berücksichtigen sind?

Ich beziehe mich sehr gerne auf die „4 Säulen der persönlichen Vorsorge“, die für die individuelle Lebens- und Nachfolgeplanung von entscheidender Bedeutung sind. Im Rahmen der Nachfolgeplanung werden die Weichen gestellt für die Sicherung, die Erhaltung und die Übertragung von Vermögen an die nachfolgende Generation im Sinne der übergebenden Generation. Hierbei ist es notwendig, alle relevanten persönlichen, rechtlichen, steuerlichen und natürlich die familiäre Situation zu kennen und diese zu berücksichtigen. Die Abstimmung mit juristischen und steuerlichen Beratern ist dabei dringend zu empfehlen.

Dieser Prozess kann niemals eine Lösung von der „Stange“ sein und geschieht idealerweise „generationsübergreifend“, d.h. alle relevanten Personengruppen, einschließlich des künftigen Testamentsvollstreckers, sind auch eingebunden. Doch nicht nur für Super-Reiche wird die Testamentsvollstreckung gebraucht: Gerade bei Kinderlose oder Patchwork leistet er wertvolle Dienste.
Welche Tipps geben Sie unseren Lesern mit auf dem Weg?

Die Erfahrungen und Kenntnisse der Erben in wirtschaftlichen Fragen, deren Lebensalter und deren Reife, sind Ansatzpunkte, um möglicherweise eine Testamentsvollstreckung anzuordnen. Dabei spielt auch das Verhältnis der Erben untereinander eine wichtige Rolle. Sofern bei der Auseinandersetzung Streit droht, sollte hierfür eine Vorkehrung getroffen werden. Bei einem behinderten Kind als Erbe ist die Testamentsvollstreckung unbedingt geboten. Komplexe Vermögensstrukturen, Vermögen welches in der Familie gehalten werden soll, können die Anordnung einer Dauertestamentsvollstreckung erforderlich machen.

Für Finanzberater allgemein ist die Testamentsvollstreckung eine zusätzliche Dienstleistung, denn er ist häufig bereits Vertrauensperson des Kunden und Testamentsvollstreckung bedeutet ja auch Erhalt bzw. Verteilung von Vermögen. Wer bereits Generationenberater ist, bereitet zu Lebzeiten das vor, was der Testamentsvollstrecker später umsetzt und deshalb passt das so gut zusammen.

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Unterschätztes Risiko Pflege – Kosten steigen weiter

Wichtigste Vorsorge für Babyboomer: Pflegezusatzversicherung

Flächendeckende tarifliche Bezahlung der Pflegekräfte, mehr Personal und deutlich mehr Pflegebedürftige führen zu steigenden Eigenanteilen bei Heimpflege. Die Bundesregierung hört sich Experten im Gesundheitswesen an.

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