Das Institut GenerationenBeratung respektiert Ihre Privatsphäre
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Für Sie und Ihre Kunden: Einer der besten Anwälte in Deutschland!
in News, Rechtliche Vorsorge/von Margit WinklerDas gibt Sicherheit
Stefan Skulesch ist unser kooperierender Rechtsanwalt von IGB-Service und gehört im zweiten Jahr in Folge zu den renommiertesten Anwälten in Deutschland! Das stellt das Magazin die Wirtschaftswoche im aktuellen Beitrag fest.
Sowohl mit Experten-Meetings als auch in der pragmatischen Umsetzung der GenerationenBeratung über unser Portal IGB-Service arbeitet Herr Skulesch als Spitzenanwalt mit dem Institut GenerationenBeratung seit einiger Zeit zusammen. Dort erstellt er als Anwalt Vorsorge- und Unternehmervollmachten und berät zu Testamenten und Schenkungsverträgen.
Das funktioniert folgendermaßen: Ausgebildete GenerationenBerater (IHK) oder Berater mit ähnlicher Ausbildung führen ein Interview mit dem Kunden, beispielsweise dem Unternehmer, teilen Herrn Skulesch Informationen zu Stammbaum und Vermögensverhältnissen mit. Falls der Kunde konkrete Fragestellungen hat, wird dies ergänzt. Im anschließenden Beratungsgespräch mit Rechtsanwalt Skulesch bespricht dieser alle Details. Danach arbeitet der Fachanwalt das Testament und die Unternehmervollmacht individuell aus.
Sowohl für Finanzberater und für Verbraucher ist das eine großartige, zeitgemäße und qualitativ sehr hochwertige Rechtsdienstleistung vom Anwalt. Daneben sprechen Pauschalpreis, die komfortable Besprechung mit Interview und anschließendem Anwaltsgespräch für ein ressouce-sparendes Vorgehen. Das wird jedem Kunden gefallen und auch den Unternehmern. Wie Sie wissen, handelt es sich zudem um einen der besten Anwälte im Erbrecht in Deutschland!
Für Sie als Berater bedeutet dies in jeden Fall die Erhöhung der eigene Reputation und die Intensivierung der Geschäftsbeziehung zu Ihren Kunden. Bei Unternehmern zusätzlich den Zugang zu den Mitarbeitern des Unternehmens.
Falls Sie noch mit uns diesbezüglich zusammenarbeiten, kommen Sie bitte auf uns zu. Wir informieren Sie weitergehend und Sie erhalten diesen wertvollen Zugang für sich oder Ihre Kunden.
Randthema oder Türöffner? Die Sorgerechtsverfügung
in Allgemein, Finanzen, News, Rechtliche Vorsorge/von Margit WinklerWenn GenerationenBerater (IHK) über Sorgerechtsverfügungen sprechen, bleibt es nicht bei dieser Verfügung allein.
Sorgerechtsverfügung eröffnet viele weitere rechtliche und finanzielle Vorkehrungen
Personen- und Vermögenssorge
Falls beide Elternteile nicht mehr in der Lage sind, sich um das Wohl des kleinen Lieblings zu kümmern, so kommt die Sorgerechtsverfügung zum Tragen. Dort wird nicht nur geregelt, bei wem das Kind am besten aufwachsen soll, der dann die Personensorge übernimmt, sondern es geht vielfach auch um die Verwaltung des Vermögens. Mit der gesetzlichen Erbfolge wird das Kind zum Erben. In unserer heutigen Zeit geht es häufig um mehr als Depot- und Versicherungsguthaben, sondern Immobilien gehören durchaus dazu. Selten kennt die Person, bei der in dieser Extrem-Situation des Lebens das Kind aufwächst, sich gleichzeitig gut mit Finanzen und Immobilien, ggf. auch mit deren Vermietungen aus. Daher ist dringend anzuraten, die Vermögenssorge separat zu betrachten.
Das Testament gehört dazu, weil es auch um die Absicherung der Eltern untereinander geht
Mit der Sorgerechtsverfügung kommt man häufig gleich zur letztwilligen Verfügung der Eltern. Diese möchten doch auch den Fall regeln, wenn einer der Ehepartner statt im aller schlimmsten Fall, wenn beide gleichzeitig versterben sollten. Nur ein individuelles Testament schützt die Familie vor unnötigen Sorgen, die zudem meist vermeidbar sind. Neben diesen rechtlichen Themen, die Familien regeln sollten, gehören die finanziellen Absicherungen für Tod, Krankheit, Pflege und Unfall unmittelbar dazu.
AAA-Schenkung und Vermögenssorge bei Geschiedenen und Opa-Enkel-Schenkungen
Bei genauer Betrachtung der Situation spielen viele Aspekte eine Rolle. Mit den Sicherungsinstrumenten in rechtlicher und finanzieller Form können Eltern Vorsorge treffen. Bei den täglichen Beratungen zu Schenkungen von Großeltern oder Paten an Kinder wird die Vermögenssorge mit AAA-Schenkungen zur wichtige Information – doch vor allem bei Geschiedenen Eltern. Und last not least gehört die Sorgerechtsvollmacht in die Vorsorgevollmacht der Eltern.
Sie sehen: hier gibt es viele nützliche Tipps vom Berater! Dieses Thema verdient es nicht an den Rand gestellt zu sein – Seien Sie bei unserem Webinar dabei.
Zuschüsse für Seminare für Baden-Württemberger
in Ausbildung, News/von Margit WinklerMinisterium verlängert die Förderung bis Jahresende
Jedes Bundesland hat andere Regeln für die Förderung unserer Fachkurse. Die Bandbreite ist von Null Förderung in Bayern bis zu sage und schreibe 90 % Förderung im Norden! Dabei ist nichts von Bestand, sondern alles ändert sich ständig.
Vor Kurzen erhalten wir die Information des zuständigen Ministeriums für Baden-Württemberg, dass Teilnehmer nicht mehr einzeln gefördert werden, sondern ab August 2021 gelten betriebliche Fördermaßnahmen.
Am vergangenen Freitag ändert das Ministerium sein Programm und gewährt letztmals bis Jahresende bis zu 50 % bzw. 30 % Zuschuss zu den Seminarkosten je nach Alter des Teilnehmers. Dies betrifft vor allem folgende Seminare:
GenerationenBeraterIn (IHK)
und Testamentsvollstreckung (IHK)
Beides bringt Maklern, Finanzvermittlern, Versicherungsagenten, Privatkundenberater und -betreuer sehr viel Kompetenz bei den Themen der vermögenden Kundschaft und natürlich Nutzenargumentation für die eigenen Produkte.
Der richtige Zeitpunkt dafür ist jetzt. Nicht nur in Baden-Württemberg.