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Bad König, 17.10.2017 – Es passiert schneller als man denkt: ein schwerer Unfall oder eine Krankheit, die den Patienten lange ans Bett fesselt. Besonders problematisch sind solche Notlagen, wenn sie einen Einzelunternehmer, einen Freiberufler oder den alleinigen geschäftsführenden Gesellschafter einer Firma betreffen. Denn dann ist auch das Unternehmen in Gefahr. In einem solchen Fall hilft die Unternehmervollmacht, die auch den Firmenkundenberatern von Banken und Sparkassen einen guten Anlass für ein Beratungsgespräch liefert.

„Viele Geschäftsinhaber denken, dass sie im Notfall automatisch von ihrem Ehegatten vertreten werden“, erklärt Margit Winkler, Geschäftsführerin des Instituts GenerationenBeratung (IGB). „Das ist aber nicht der Fall. Wurde keine Vollmacht erteilt, muss durch das Gericht ein Betreuer bestellt werden – das dauert und kann dazu führen, dass ein völlig Fremder plötzlich im Unternehmen das Sagen hat.“ Gerade für Handwerker, Ärzte, Apotheker, Unternehmensberater, Taxisfahrer, kurzum für Einzelunternehmer und Freiberufler besteht daher Handlungsbedarf. Sie müssen sich rechtzeitig um eine Unternehmervollmacht kümmern, diese erstellen und sicher verwahren.

Banken und Sparkassen können dieses Thema dafür nutzen, mit ihren Bestandskunden ins Gespräch zu kommen und durch den zusätzlichen Service auch Neukunden auf sich aufmerksam zu machen. Die Institute fungieren dabei nicht alleine als Vertraute und Berater ihrer Firmenkunden, sondern lernen im Rahmen der Beratung ihre Kunden noch besser kennen und können Ansätze für den Abschluss zusätzlicher Vorsorgeprodukte erkennen. Daneben empfehlen sie sich als Partner des Bevollmächtigten und bleiben so auch im Notfall die Hausbank ihrer Firmenkunden.

Mit einer Unternehmervollmacht kann der Inhaber einzelnen Personen sowohl weitere Entscheidungsspielräume einräumen, als auch konkrete Anweisungen erteilen. Die Vollmacht kann zudem so ausgestaltet sein, dass die bevollmächtige Person bei wichtigen Entscheidungen wie der Einstellung leitender Mitarbeiter oder dem Abschluss wesentlicher Verträge, einen Berater konsultieren muss. Außerdem ist es möglich, die Entscheidungskompetenzen auf verschiedene Personen aufzuteilen, die Experten in diesem Bereich sind.

Wer eine Vorsorgevollmacht nicht akzeptiert, weil sie nicht notariell beglaubigt oder gar beurkundet ist, zahlt den Schaden, der dem Bevollmächtigten darauf entsteht.

„Dieses Thema muss jeder für sich so regeln, dass im Ernstfall der Bevollmächtigte handeln kann.“, weist Margit Winkler von dem IGB hin. Sie kennt die unnötigen Probleme, die sonst entstehen.

Der konkrete Fall:

Mit Urteil von (LG Detmold, 14. Januar 2015, Aktenzeichen: 10 S 110/14) hat eine Bank zum Schadenersatz verurteilt, weil diese eine nicht notariell beurkundete Vorsorgevollmacht nicht akzeptiert hatte. Die Bank musste den Schaden in Höhe von EUR 2.500, – welcher im Wesentlichen aus Rechtanwaltskosten des Bevollmächtigten bestand – ersetzen.

Aus Sicht des Bevollmächtigten und möglichen Erben

Wenn man nun noch bedenkt, dass der Bevollmächtigte mit sehr großer Wahrscheinlich der Erbe oder der Miterbe des Kunden (Vollmachtgebers) ist, ist der Schaden für die Bank noch größer.

Die Probleme werden für den Vollmachtgeber und den Bevollmächtigten zum Albtraum, wenn die Vorsorgevollmacht nicht akzeptiert wird. Für die Familie eines geschäftsunfähigen Vollmachtgebers bedeutet dies, dass ein Betreuer gerichtlich bestellt werden muss, was zur Folge hat, dass eine Kontrolle durch das Gericht erfolgt. Im Falle des Berufsbetreuers kommt hinzu, dass die eigene Bankvollmacht gestrichen wird und der Partner erhält ggf. nur noch ein Haushaltsgeld, das vom Betreuer festgesetzt wird. Gelder auf den Namen des Bankkunden werden vom Betreuer verwaltet.

Betreuung soll vermieden werden

Selbst, wenn der Ehepartner Betreuer ist, so muss er Buch über die Ausgaben führen und größere Entscheidungen mit dem Gericht abstimmen. Die Konsequenzen daraus sind für viele Familie unfassbar: Mit dem Geld des betreuten Vaters kann der Führerschein nicht für das heranwachsende Kind finanziert werden oder die Ehefrau darf mit ihrem demenzkranken Mann nicht in Urlaub fahren, obwohl der Mann genügend Vermögen besitzt.

Aus diesen Beispielen wird schnell klar, dass es meist zum Albtraum kommt, wenn eine Vollmacht fehlt oder nicht akzeptiert wird. Die Auswahl der Möglichkeiten, wie man Vorsorgevollmacht errichten kann, ist groß: von Formularen über Buchhandel oder Internet bis zu Anwalt und Notar ist alles möglich.

Vollmacht muss im Ernstfall vorliegen

Wesentlich ist, dass die Vollmacht im Ernstfall vorliegt. Der Bevollmächtigte muss auf die Vollmacht Zugriff haben. Nur dann kann er im Bedarfsfall eine gerichtlich angeordnete Betreuung verhindern. Doch wie soll er erfahren, dass es z.B. durch einen Unfall der Vollmachtgeber in der Klinik ist? Ein erster Schritt ist die Eintragung im Vorsorgeregister.

Schriftliche Vollmacht muss akzeptiert werden

Bei der Tragweite, die Vollmachten mit sich bringen, sind Formulare schwierig, zumal einzelne Seiten leicht ausgetauscht werden könnten. Es ist daher dringend zu raten, dass es sich um Vollmachten handelt, die von einem Juristen erstellt wurden. Falls sich die bevollmächtigte Person nicht ändert, braucht man diese Vollmacht nur einmal zu erstellen.

Damit leidet die Vollmacht

Vollmachten, die die Klausel enthalten, „gilt nur, wenn ich nicht in der Lage bin“, führen dazu, dass diese nicht akzeptiert zu werden. Denn wie soll ein Amt, eine Bank oder ähnliche Stelle dies kontrollieren?

Ähnlich sieht es bei der Ersatzvollmacht (oder 1., 2., 3. Bevollmächtigter) aus: „Ersatzweise soll mein Kind der Bevollmächtigte sein“ Das funktioniert nur in Härtefällen, wenn man per Attest oder Sterbeurkunde die Verhinderung naschweisen kann. Was ist, wenn der Erstbevollmächtigte in Urlaub ist, zur Arbeit oder einfach unterwegs?

Fazit: „Es ist für jeden möglich, wichtige Vorkehrungen zu treffen, die seinem Willen entsprechen und rechtsicher sind. Durch einen zeitgemäßen Verwahrservice ist die Herausgabe der Dokumente für den Bedarfsfall zudem gesichert.“ so Rechtsanwalt Rolf. C. Landgraf Anwalt für Vorsorgevollmachten und Bankenrecht und Kooperationspartner vom IGB.

Bad König, 20.06.2017 – Ehe- oder Lebenspartner können sich nun gegenseitig im Krankheitsfall medizinisch vertreten und Auskunft von Ärzten erhalten. Das ermöglicht der neue Gesetzesentwurf für die Notvertretungsrecht unter Ehegatten. Allerdings ist dieses Recht auf den medizinischen Notfall beschränkt und ermöglicht keine Vertretung in Angelegenheiten mit vermögensrechtlichen Bezügen – für Banken und Sparkassen ergibt sich hier die Möglichkeit, ihre Kunden zusätzlich zu beraten.

„Wenn eine Person nach einem Unfall oder bei einer schweren Erkrankung nicht mehr in der Lage ist, selbst über seine medizinische Behandlung zu bestimmen, kann jetzt der Ehe- oder Lebenspartner entscheiden“, erklärt Margit Winkler, Geschäftsführerin des Instituts GenerationenBeratung. „Wenn es jedoch darum geht, Ansprüche des Partners im Zusammenhang mit der medizinischen Versorgung sowie Pflege- und Rehabilitationsleistungen geltend zu machen, ist der Partner nach wie vor handlungsunfähig.“ Denn das neue Notvertretungsrecht für Ehegatten regelt nur die Vorsorge für medizinische Notfälle. Eine Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung ersetzt es nicht.

Banken und Sparkassen können dies zum Anlass nehmen, ihre Kunden gezielt auf die Notwendigkeit der rechtlichen und finanziellen Vorsorge für den Not- und Pflegefall hinzuweisen. „Viele Paare halten es für selbstverständlich, dass sie sich gegenseitig und umfassend im Krankheitsfall vertreten können“, so Winkler. „Doch dem ist nicht so. Ohne Vorsorgevollmacht kann eine dauerhafte Erkrankung in einer nicht gewollten Betreuung enden, die vom Gericht kontrolliert wird.“

Eine umfassende Beratung durch die Kreditinstitute machen sogenannte GenerationenBerater möglich. Sie beschäftigen sich gemeinsam mit den Kunden mit deren Wünschen für den Pflegefall und das Alter, bringen Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten auf den Weg und informieren sie über die Möglichkeiten zum Schließen ihrer Vorsorgelücke.

Deutsches Privat Institut GenerationenBeratung bietet Fortbildung zum Pflegelotsen an – Nachfrage durch Unternehmen steigt

Bad König, 19. April 2017 – Das „Deutsche Privat Institut GenerationenBeratung“ bietet im Mai und September 2017 die Weiterbildung zum „Betrieblichen Pflegelotsen“ an.

Die Zahl der Pflegebedürftigen, die bis 2030 auf 3.4 Mio steigt und meist zuhause gepflegt wird, die Veränderungen des Pflegemarktes wegen der große Anzahl der alleinstehenden hochaltrige Personen und die Auswirkungen auf Angehörige, Unternehmen und Kommunen machen diese Fortbildung notwendig. Als deren Gesprächspartner versteht sich der betriebliche Pflegelotse bei wachsendem Bedarf auf allen Seiten:
Der Pflegelotse hilft den von Pflege betroffenen Personen aus den vielfältigen Unterstützungsangeboten des Pflegestärkungsgesetz und weitere Fördermöglichkeiten, das Optimale in der persönlichen Situation zu erhalten, um eine möglichst hohe Lebensqualität zu erreichen. Das Risiko von Unternehmen wertvolle Mitarbeiter bis zu 24 Monate für die Pflege von Angehörigen zu beurlauben bei steigendem Fachkräftemangel macht die Notwendigkeit von Vorkehrungen in Unternehmen deutlich. Vor dem Hintergrund des plötzlich auftretenden Pflegefalls und Beurlaubung von pflegenden Mitarbeitern im Alter von 45 bis 65 Jahren unterstützen Pflegelotsen, damit der Mitarbeiter möglichst viele Entlastungen unterschiedlichster Art erhält. Zudem ist die Daseinsvorsorge der Pflegebedürftigen eine kommunale Aufgabe, die Schritt für Schritt in den nächsten Jahren ausgebaut werden muss. Hierfür braucht die Kommune einen Experten.

Die Teilnehmer der Fortbildung erhalten eine Einführung und Überblick zu den Themen Pflegeversicherung, Familienpflegezeitgesetz, Angebote im Pflegemarkt, Förderungen von Umbauten, Aufgaben und Grenzen als Pflegelotse sowie Vorsorge durch Patientenverfügung und Vollmacht. Zudem lernen die Teilnehmer, was Unternehmen tun können, um Mitarbeiter im Pflegefall zu informieren. Abgerundet wird Fortbildung durch die Themen Gesprächsführung und Kommunikation in Belastungssituationen.

Die Fortbildung richtet sich an Finanzdienstleister, Personalverantwortliche, Betriebsräte und Beschäftigte in Unternehmen und Seiteneinsteiger, die an dem Thema interessiert sind. Im Bedarfsfall ist der betriebliche Pflegelotse erste Anlaufstelle und übernimmt die wertvolle Unterstützungsfunktion. Mehr Infos zur Fortbildung unter https://www.institut-generationenberatung.de/igb-Akademie/betrieblicher-pflegelotse.html

IHK-Akademie Ostbayern GmbH in Regensburg bietet in Kooperation mit Deutsches Privat Institut GenerationenBeratung Weiterbildung zum GenerationenBerater an – Neue Zugangswege zu Kunden, Kundenbindung und Empfehlungen

Bad König, 11. April 2017 – Das „Deutsches Privat Institut GenerationenBeratung“ hat eine Kooperation mit der IHK-Akademie Ostbayern GmbH in Regensburg geschlossen. Im September 2017 und im März 2018 findet in Regensburg die Weiterbildung zum GenerationenBerater mit IHK Zertifikat statt. Gerade in Niedrigzinsphasen und bei sinkenden Provisionserträgen auf Seiten der Finanzdienstleister bietet die GenerationenBeratung die perfekte Erweiterung des Beratungsspektrums, um bestehende Kunden zu halten, neue zu gewinnen und zusätzliche Erträge zu erwirtschaften. Die Weiterbildung richtet sich an Privatkundenberater und –betreuer von Banken und Sparkassen, Agenten und Makler der Versicherungsbranche sowie Personen, welche künftig auch zu Themen wie Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen, Testamentsvollstreckung, Liquidität in der Pflegebedürftigkeit, Elternunterhalt etc. kompetent informieren möchten. Mit der Weiterbildung haben die künftigen GenerationenBerater (IHK) zudem mehr Rechtssicherheit bei der Vermittlung von anwaltlichen Leistungen, neue Zugangswege zu Kunden, Kundenbindung und Empfehlungen.

Auch nach der Weiterbildung steht das Institut als erste Anlaufstelle zu Themen der rechtlichen Vorsorge mit Informationen und Unterlagen für die Beratungstätigkeit des GenerationenBeraters zur Verfügung. Qualität setzt sich durch: das Institut ist für den Großen Preis des Mittelstandes 2017 nominiert worden. Der Preis gehört zu den deutschlandweit begehrtesten Wirtschaftsauszeichnungen. „Die Nominierung unterstreicht die Bedeutung und unsere Rolle, mit neuen Seminaren, die die Generation 50 plus unterstützt, neue Geschäftsfelder insbesondere für die Finanzbranche zu entwickeln,“ so Margit Winkler, Geschäftsführerin des Instituts.

Deutsches Privat Institut GenerationenBeratung GmbH mit Fachvortrag auf Messe Altenpflege

Bad König, 4. April 2017 – Auf Einladung der Heidelberger KÖRKEL BEIERLEIN ARCHI-TEKTEN wird Margit Winkler, Buchautorin und Geschäftsführerin von Deutsches Privat Insti-tut GenerationenBeratung GmbH auf der Messe Altenpflege in Nürnberg einen Vortrag für Betreiber und Entscheider von Pflegeeinrichtungen halten. Margit Winkler erläutert, wie sich Pflegeeinrichtungen mit GenerationenBeratung noch besser positionieren und mehr Umsatz und Ergebnis generieren können. Der Vortrag findet am ersten Messetag, den 25. April um 13:00h statt. Zudem steht Margit Winkler den ganzen Tag auf dem Messestand (Halle 1, Stand C20) der auf Life Science und Health Care spezialisierten KÖRKEL BEIERLEIN AR-CHITEKTEN für Fragen und Gespräche zur Verfügung.

Das sogar für den „Großer Preis des Mittelstandes 2017“ nominierte Institut ist als Experte die erste Anlaufstelle in Deutschland für Unternehmen und Privatpersonen zu Themen der recht-lichen und finanziellen Vorsorge. Für Privatpersonen erstellt IGB rechtssichere Dokumente und verwahrt alle Unterlagen, wie Vollmachten und Verfügungen, die im Bedarfsfall benötigt werden. Fachkräfte von Pflegeeinrichtungen und Finanzdienstleister bildet das Institut zum Pflegelotsen und GenerationenBerater aus.

Nominierung für einen der wichtigsten Preise für den Mittelstand in Deutschland

Bad König, 21.02.2017 – Das Institut GenerationenBeratung (IGB) ist für den Großen Preis des Mittelstandes 2017 nominiert worden. Der von der Oskar-Petzold-Stiftung vergebene Preis gehört zu den deutschlandweit begehrtesten Wirtschaftsauszeichnungen. „Die Nominierung unterstreicht die Bedeutung und unsere Rolle, unabhängig und neutral rechtssichere Dokumente, wie Vollmachten und Verfügungen zu erstellen und zu verwahren. Daneben schaffen wir mit neuen Seminaren, die die Generation 50 plus unterstützt, neue Geschäftsfelder insbesondere für die Finanzbranche,“ so Margit Winkler, Geschäftsführerin des Instituts. Der „Große Preis des Mittelstandes” bewertet nicht alleine Zahlen, Innovationen oder Arbeitsplätze. Es betrachtet vielmehr das Unternehmen als Ganzes, in seiner komplexen Rolle in der Gesellschaft.

Das unabhängige und neutrale Institut GenerationenBeratung (IGB) ist als Experte die erste Anlaufstelle in Deutschland für Unternehmen und Privatpersonen zu Themen der rechtlichen und finanziellen Vorsorge. Für Privatpersonen erstellt IGB rechtssichere Dokumente und verwahrt alle Unterlagen, wie Vollmachten und Verfügungen, die im Bedarfsfall benötigt werden. Finanzdienstleister bildet IGB zu Themen der Generation 50 plus mit verschiedenen Seminaren, wie beispielsweise GenerationenBerater (IHK) und Testamentsvollstrecker aus.

Das Institut GenerationenBeratung (IGB) bietet für Finanz- und Versicherungsvermittler praxisorientierte Aus- und Weiterbildung, Vertriebsunterstützung und ein umfassendes Experten-Netzwerk.

Das Themenfeld rund um die Finanzen bei Pflege, Vollmachten, Verfügungen und Testamenten wird derzeit verstärkt von Finanzvermittlern und Versicherungsmaklern entdeckt. Kein Wunder – wer ganzheitlich in Finanz- und Versicherungsfragen berät, Berufsunfähigkeits- und private Pflegeversicherungen vermittelt, erweitert mit einem generationenübergreifenden Beratungsansatz seinen Fokus und bietet Kunden unschätzbaren Mehrwert.

Das Institut GenerationenBeratung (IGB) bietet hierzu Qualifikation, Consulting und Support aus einer Hand. „Ein qualifizierter GenerationenBerater erkennt, wo bei seinem Kunden Probleme durch fehlende Vollmachten oder Verfügungen entstehen können und weiß, wie diese zu lösen sind“, beschreibt Margit Winkler die Situation. Die Geschäftsführerin und Gründerin des Instituts hat sich viele Jahre lang als Trainerin für den Personenversicherungsbereich mit allen möglichen praktischen Fragen auseinandergesetzt. Sie hat früh erkannt, dass neben einer fundierten Ausbildung auch die fachliche Begleitung der Berater eine große Rolle spielt. „Wir stehen für Fragen im Alltag der Berater zur Verfügung und bieten ihnen Unterlagen für das Kundengespräch und zahlreiche Werbemittel“, erläutert Winkler die Serviceunterstützung des IGB.

GenerationenBeratung ist eine strategische Konzeptberatung, die strukturiert durchgeführt wird. Sie umfasst vier Hauptbereiche, die man mit rechtlich, medizinisch, finanziell und letzter Wille beschreiben kann (siehe Grafik). Instrumente sind Betreuungs-, Patienten-, Sorgerechtsverfügungen, Vorsorge- und Unternehmervollmachten und das Testament. Nach diesen Lösungen aus den rechtlichen und medizinischen Fragenstellungen wird die finanzielle Vorsorge über eine Pflegeversicherung gelöst. Anschließend können Vermögensübertragungen außerhalb des Testaments gestaltet werden.

„Als GenerationenBerater dürfen Sie allgemein informieren und grundlegende Tipps aussprechen, aber keine Rechtsdienstleistungen erbringen. Sie benötigen daher zwingend ein Netzwerk vor allem verschiedener Fachanwälte“, erläutert Margit Winkler. IGB setzt hier ausschließlich auf langjährige Experten der Branche und stellt dieses Know-how inklusive der Umsetzung im Netzwerk den Beratern zur Verfügung.

Der IGB-Service ist ein weiterer Baustein im Rundum-Service für den Vermittler. Hier werden anwaltliche Dokumente vermittelt und verwahrt. Die hauseigene Akademie veranstaltet Seminare und Webinare zu vielen Aspekten der GenerationenBeratung wie zum Beispiel Erbrecht, rechtsichere Vorsorge-Vollmachten oder Neukundengewinnung und bietet zudem einen Lehrgang zum Testamentsvollstrecker an.

Das IGB hat als Erster im Markt einen Zertifikatslehrgang zum GenerationenBerater mit der IHK Rhein-Neckar für die Schulung der Vermittler in der GenerationenBeratung initiiert. Mittlerweile wird die sechstägige zertifizierte Ausbildung plus einer Selbstlernphase auch von weiteren IHKn angeboten, weil der Bedarf der Branche immer weiter steigt.

„Wer sich heute als GenerationenBerater positioniert, hat eine hervorragende Aufstellung für die Zukunft“, betont Margit Winkler. Angesichts des mit diesem Beratungsansatz einhergehenden außergewöhnlichen Vertrauensniveaus sind eine hohe Kundenbindung und sehr gute Empfehlungsquoten praktisch inkludiert. Zufriedene Kunden haben schließlich meist auch Kinder, Eltern und Freunde mit ähnlichem Absicherungsbedarf.

Wünschen Sie weitere Informationen zur GenerationenBeratung, den Serviceleistungen und Angeboten des IGB oder ein Interview mit Geschäftsführerin Margit Winkler, dann kontaktieren Sie gern:

Mit einem verfügbaren Netzwerk insbesondere von Anwälten ziehen Kunden und Berater tatsächlich Nutzen aus der GenerationenBeratung.

Bad König, den 26. September 2016
Das Institut GenerationenBeratung hat die Lösung aus einer Hand und treibt die Umsetzung damit voran. Erst dadurch gelingt es dem Berater, seinen Kunden umfassend zu beraten.

Das unabhängige und neutrale Institut GenerationenBeratung (IGB) mit Sitz in Bad König, bildet nicht nur aus, sondern bietet Unterstützung für Unternehmen zu Themen der rechtlichen Vorsorge, mithilfe der IGB-Partner und des IGB-Service. Mit all diesen Angeboten stellt das IGB sowohl sein Netzwerk der Anwälte und Steuerberater, als auch die Grafiker für perfekte Unterlagen zur Verfügung.

Die Weiterbildung zum GenerationenBerater (IHK) wird seit Juli 2012 erfolgreich durchgeführt. Diese Qualifikation initiierte das IGB zusammen mit der IHK. Das Seminar dient dazu, dass ausgebildete Absolventen, vor allem älteren Kunden eine umfassende Beratung bieten. Der GenerationenBerater bereitet seine Kunden auf bevorstehende Situationen vor, um eine selbstbestimmende Zukunft zu gestalten und Familienangehörige zu entlasten.

Um diese Umsetzung weiter voranzutreiben, bietet das IGB den Lizenzbereich. Dort erhält der ausgebildete GenerationenBerater alle Materialien, die den Arbeitsalltag erleichtern und auf einen professionellen Auftritt vorbereiten. Diese optimale Unterstützung gelingt zum Beispiel durch Moderationsmöglichkeiten, vorgefertigte Anschreiben für Kundenveranstaltungen und Gesprächsleitfäden. Des Weiteren stellt das IGB Grafiker zur Verfügung, die Materialien individualisieren und somit einen Wiedererkennungswert garantieren. Wichtige 24 h Antwortgarantie für Fachfragen bringt professionelle Unterstützung in den Alltag.

Der dritte Bereich nach Ausbildung und Unterlagen, die beides zur Vorbereitung für das Kundengespräch gehören, schafft der IGB-Service die eigentliche Umsetzung des Teilbereiches Vollachten im Kundengespräch. Damit wird es den Beratern möglich, während dem Beratungsgespräch die notwendigen Vollmachten zur Vermitteln. Der Antrag plus Formulare werden in Papier oder ganz digital erstellt, zur IGB weitergeleitet, um dort von Anwälten das Rechtsdienstleistungsgeschäft zu erbringen. Notfallservice und erwahren runden die Arbeit ab.

Das heißt Lösungen schaffen, Empfehlungen erhalten und Provisionen generieren.

Kontakt:

Deutsches Privat Institut GenerationenBeratung GmbH (IGB)

Adlerweg 31, 61231 Bad Nauheim
Telfeon: 06032 – 713464
E-Mail: info@institut-generationenberatung.de

Über das Institut GenerationenBeratung

Wir sind das Institut GenerationenBeratung (IGB) in Deutschland. Wir sind unabhängig, neutral und als Experten die erste Anlaufstelle für Unternehmen und Privatpersonen zu Themen der rechtlichen und finanziellen Vorsorge. Für Privatpersonen erstellen wir rechtssichere Dokumente und verwahren alle Unterlagen, die im Bedarfsfall benötigt werden. Berater bilden wir zu Themen rund um die GenerationenBeratung aus. Unser Netzwerk und Know-how versetzt diese in die Lage, Lösungen über die seitherige Beratung hinaus zu vermitteln, die den aktuellen Problemstellungen ihrer Kunden dienen. Unsere Veranstaltungen, unser Support und unsere Services unterstützen Unternehmen und Privatpersonen bei der Erreichung ihrer Ziele.