Randthema oder Türöffner? Die Sorgerechtsverfügung

Wenn GenerationenBerater (IHK) über Sorgerechtsverfügungen sprechen, bleibt es nicht bei dieser Verfügung allein.

Sorgerechtsverfügung eröffnet viele weitere rechtliche und finanzielle Vorkehrungen

Personen- und Vermögenssorge
Falls beide Elternteile nicht mehr in der Lage sind, sich um das Wohl des kleinen Lieblings zu kümmern, so kommt die Sorgerechtsverfügung zum Tragen. Dort wird nicht nur geregelt, bei wem das Kind am besten aufwachsen soll, der dann die Personensorge übernimmt, sondern es geht vielfach auch um die Verwaltung des Vermögens. Mit der gesetzlichen Erbfolge wird das Kind zum Erben. In unserer heutigen Zeit geht es häufig um mehr als Depot- und Versicherungsguthaben, sondern Immobilien gehören durchaus dazu. Selten kennt die Person, bei der in dieser Extrem-Situation des Lebens das Kind aufwächst, sich gleichzeitig gut mit Finanzen und Immobilien, ggf. auch mit deren Vermietungen aus. Daher ist dringend anzuraten, die Vermögenssorge separat zu betrachten.

Das Testament gehört dazu, weil es auch um die Absicherung der Eltern untereinander geht

Mit der Sorgerechtsverfügung kommt man häufig gleich zur letztwilligen Verfügung der Eltern. Diese möchten doch auch den Fall regeln, wenn einer der Ehepartner statt im aller schlimmsten Fall, wenn beide gleichzeitig versterben sollten. Nur ein individuelles Testament schützt die Familie vor unnötigen Sorgen, die zudem meist vermeidbar sind. Neben diesen rechtlichen Themen, die Familien regeln sollten, gehören die finanziellen Absicherungen für Tod, Krankheit, Pflege und Unfall unmittelbar dazu.

AAA-Schenkung und Vermögenssorge bei Geschiedenen und Opa-Enkel-Schenkungen

Bei genauer Betrachtung der Situation spielen viele Aspekte eine Rolle. Mit den Sicherungsinstrumenten in rechtlicher und finanzieller Form können Eltern Vorsorge treffen. Bei den täglichen Beratungen zu Schenkungen von Großeltern oder Paten an Kinder wird die Vermögenssorge mit AAA-Schenkungen zur wichtige Information – doch vor allem bei Geschiedenen Eltern. Und last not least gehört die Sorgerechtsvollmacht in die Vorsorgevollmacht der Eltern.

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