Risikolebensversicherung hilft beim Steuern sparen

Viele schließen eine Risikolebensversicherung ab, um die Liebsten vor finanziellen Folgen zu schützen. Dabei beachten die meisten die steuerlichen Folgen nicht, die man jedoch durch sinnvolle Gestaltung umgehen kann.

Wer ein Haus baut und zum ersten Mal 200.000 Euro Schulden aufnimmt, überlegt, was im Falle des eigenen Todes mit dem Haus und den Schulden passiert. Um den Partner nicht zu gefährden, entscheiden sich viele für eine günstige Risikolebensversicherung. Das ist eine gute Idee, zumal solche recht günstig sind.

Weniger Gedanken machen sich die meisten dabei um die steuerlichen Auswirkungen. Zumeist versichert sich der gut verdienende Mann und setzt seine Frau als Begünstigte für den Todesfall ein. Im Falle eines Falles bedeutet der Zufluss dieses Geldes, eine steuerlich wirksame Zuwendung von Todes wegen. Damit gelten die Regelungen für Erbschaften.

Solange man verheiratet ist, gelten relativ hohe Freibeträge von 500.000 Euro. Diese können mit Haus, Auto, Konten und besagten 200.000 Euro aus der Riskopolice schnell aufgebraucht sein. Ist das Vermögen größer, entstehen schnell Steuerzahlungen.

Viel schlimmer trifft es unverheiratete Paare, denn deren Freibetrag liegt gerade mal bei 20.000 Euro – und sie sind erbschaftssteuerlich in der höchsten Steuerklasse gebunden. Wer also ohne Trauschein die o. g. Summe erhält, muss sage und schreibe 180.000 Euro versteuern. Bei einem festen Steuersatz von 30 Prozent sind 54.000 Euro Steuern zahlen. Geld, das dann zur Rückzahlung des Darlehens für das Haus oder die Erziehung der Kinder fehlt.

Die Lösung ist einfach: Wer als Begünstigter eingetragen ist, erhält die Leistung erbschaftssteuerpflichtig. Wer aus einem eigenen Vertrag Geld erhält, bekommt diese steuerfrei.

Die Lösung ist daher, dass z.B. die Frau einen Vertrag als Versicherungsnehmerin abschließt und ihren Mann als versicherte Person einsetzt. Begünstigt ist dann die Frau. So erhält sie aus ihrem eigenen Vertrag im dem Falle Geld, wenn ihrem Mann etwas passiert.

Genauso geht es auch bei Nichtverheirateten. Sie sollten sich also immer “über Kreuz” versichern. Der Mann versichert die Frau und anders herum.

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