Sprengstoff Elternunterhalt!

Mother and daughterDas Thema eigene Pflegebedürftigkeit handeln wir mit Vollmachten und der Patientenverfügung ab. Demographie ist neu für unsere Gesellschaft. Dies geht nicht nur den Staat und Unternehmen an. Nein, es wird zur Privatsache: denn es geht um neue gesellschaftliche Bedingungen, mit denen wir erst umgehen lernen müssen.

Dabei spielen unterschiedliche Faktoren eine Rolle. Wenn diese zusammentreffen, besteht akuter Handlungsbedarf. Doch was tun die meisten: verschieben das Thema auf Morgen. Denn es gibt keine Erfahrung aus der Vergangenheit.

Wer sich allerdings kümmert, hat schnell mehr Lebensqualität und Frieden in der Familie.

Institut GenerationenBeratung hat eine Umfrage zu den Themen der persönlichen Vorkehrungen durchgeführt. Interessantes Ergebnis – paradoxe Welt. Das Ergebnis: Wir wollen im Alter gut leben können, sorgen aber nicht frühzeitig vor. Wenn wir es dann tun, dann geht es mal um Altersvorsorge, mal um Vollmachten und um die Patientenverfügung. Auf die Frage hin, wer denn mit einer Pflegeversicherung vorgesorgt hat, kommt ein klares „Nein“. Das ist identisch mit allen anderen Umfragewerten, die wir kennen. Wenn wir für das Alter vorsorgen, errichten wir eine Vorsorgevollmacht, eine Patientenverfügung und ein Testament. Und sind damit besser ausgestattet als die meisten unserer Freunde.

Wenn die Pflegesituation dann plötzlich eintritt (es ist immer eine Überraschung!), dann werden die Kinder aktiv: Sie sorgen sich als erstes darum, wer das Heim bezahlen soll.  Dabei wollen die Kinder i.d.R., dass es den Eltern gut geht. Äußerst problematisch ist die gesamtschuldnerische Haftung der Geschwister. Da versucht jeder, so gut wie möglich davon zu kommen. Denn dies wird immer als ungerecht empfunden.

Als Kind, egal wie alt, ist jeder damit überfordert. Stress unter den Geschwistern ist vorprogrammiert als unausweichliche Folge. Oft sind Kinder bevollmächtigt und sollen die Angelegenheiten der Eltern regeln. In jedem Fall steht die Regelung der Finanzen an. In der Regel reichen die laufenden Einkünfte der Eltern trotz Zuzahlung der Pflegekasse nicht aus. Bei der Unterbringung in einem Heim geht das Sozialamt häufig in Vorlage. Danach werden die Kinder angeschrieben und sollen Auskünfte über ihr Einkommen und Vermögen geben. In anderen Fällen entscheiden sie, welche Guthaben wann verpflegt werden und ob die elterliche Immobilie verkauft wird oder zunächst eine Hypothek eingetragen werden soll.

Zuvor haben wir genau diese Rentner erlebt, die sich kaum mehr etwas gönnen. Sie sparen lieber für die Pflege. Wir erleben sie als Anleger, die nur noch kurzfristige Laufzeiten suchen, denn man kann nie wissen, was morgen ist.  Und Kinder (mit 50 oder 60 Jahren), die mit dieser Situation völlig überfordert sind. Streit ist die Folge. Und das zu Lebzeiten der Eltern!

Möglicher Elternunterhalt ist ein realistisches Risiko unserer Zeit. Der Alltag zeigt, dass immer mehr Kinder für Eltern Pflegeabsicherungen ins Laufen bringen, um das Risiko aus der Familie zu halten.

Wie viel Vermögen als Schönvermögen für die eigene Altersvorsorge  verbleiben, lesen Sie hier. Zeigen Sie Ihren Kunden diese Möglichkeit und bieten Sie so Mehrwert, den es von GenerationenBeratern gibt.

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