Vorsorge- und Betreuungsvollmacht – bestimmen Sie selbst, wer für Sie entscheidet

Vorsorgen – (k)eine Frage des Alters?
Jeden kann es treffen: Sie haben einen schweren Unfall und können in dessen Folge nicht mehr selbst über wichtige Dinge entscheiden. Was dann? Durch eine frühzeitige Festlegung – nicht erst im Alter – können Sie Vorsorge für den schlimmsten Fall der Fälle treffen. Dazu gibt es die Vorsorgevollmacht und die Betreuungsvollmacht. Mit beiden können Sie eine Person bestimmen, die in Ihrem Namen Entscheidungen trifft, sollten Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sein.

Sorgen Sie vor mit einer Vorsorgevollmacht
Die Vorsorgevollmacht ermöglicht es Ihnen, einer Person die Wahrnehmung bestimmter oder aller Angelegenheiten zu übertragen wie beispielsweise die Erledigung von Bankgeschäften, Wohnungsangelegenheiten oder dem Postverkehr. Damit setzen Sie in diese Person uneingeschränktes Vertrauen, dass sie in Ihrem Sinne handelt. Sie entscheidet an Ihrer Stelle, wenn Sie selbst nicht mehr entscheidungsfähig sind.
Meistens handelt es sich um eine Vollmacht, die gilt, wenn der Bevollmächtigte diese vorlegt. Daher ist vollstes Vertrauen notwendig. Diese Vollmacht ist um eine Betreuungsverfügung erweitert. Für den Fall dass eine Vollmacht nicht mehr ausreicht, schlägt der Vollmachtgeber die Person des vollsten Vertrauens zum Betreuer vor.

Klären Sie Ihre rechtliche Betreuung im Ernstfall
Wer zu keiner Person vollstes Vertrauen besitzt, kann mit der Betreuungsverfügung auch regeln, wer keinesfalls betreuen soll. Daneben können Sie detailliert festlegen, wie die Betreuung erfolgen soll. Denken Sie daran, dass diese Verfügung dann gilt, wenn Sie sich unter Umständen nicht mehr äußern können. Klären Sie daher auch Details, die Ihnen wichtig sind, z.B. Pflege- und Trauerverfügung oder Verfügung für das geliebte Haustier.
Was Ihnen heute wichtig ist, wird auch später zur Lebensqualität beitragen. Lesen Sie dazu ebenfalls den Artikel: “Betreuungsvollmacht richtig verwahren”

Selbstbestimmung durch Vorsorge
Eine vorausschauende Selbstbestimmung für Momente, in denen Sie Ihre Angelegenheiten nicht mehr aus eigener Hand erledigen können, ist mit Hilfe der Vollmacht und der Betreuungsverfügung möglich. Wahren Sie sich Ihr Recht auf Selbstbestimmung und beschäftigen Sie sich frühzeitig mit diesem Thema – denn Vorsorge ist tatsächlich KEINE Frage des Alters.

Weitere Informationen zu den Themen Vorsorgevollmacht und Betreuungsvollmacht finden Sie beispielsweise auch unter www.bmj.de in der Broschüre „Betreuungsrecht – Mit ausführlichen Informationen zur Vorsorgevollmacht“.

Hier das wichtigste in Kurzform:

  • Schriftlich, am besten beim Notar wegen der hohen Akzeptanz
  • im Zentralen Vorsorgeregister eintragen und Bankvollmacht überprüfen
  • Vollmacht nur für Person des vollsten Vertrauens, alternativ Betreuungsverfügung und an 2. Bevollmächtigten denken
  • Vollmacht bzw. Betreuungsverfügung individualisieren, damit jeder Betreuer in Ihrem Sinne handeln kann
  • soll Berufsbetreuer vermeiden
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