Was am Ende bleibt

So wichtig ist die finanzielle Vorsorge

Sechs Wochen ist es nun her, dass die Mutter 84-jährig gestorben ist. Sie war rund acht Jahre im Pflegeheim, die Hälfte der Zeit hat sie selbst gezahlt, dann war das Vermögen weg und der Staat übernahm die Kosten. Neben der Tochter, selbst nicht vermögend, gibt es einen Sohn. Wegen Streitigkeiten um das Geld der Mutter (damals, als es noch nicht verpflegt war) besteht kein Kontakt mehr.

Zeit zum Trauern gibt es für die Tochter nicht: Jetzt geht es ums Geld, obwohl keins mehr da ist. Weil die Mutter auch keine Vorsorgevollmacht erteilt hatte, kümmerte sich ein Berufsbetreuer um die Angelegenheiten der Mutter. Dieser nahm erst kürzlich Kontakt mit der Tochter auf. Sie solle es veranlassen, dass die zwei bestehenden Sterbegeldversicherungen an ihn ausgezahlt werden. Sie würde ihm sowieso noch Geld für seine Tätigkeiten schulden. Kurze Zeit später kam das Sozialamt und legte seine Rechnung für die Bezahlung des Pflegeheims vor. Da die Tochter unterhalb der Vermögens- und Einkommensgrenze ist, erkundigen sie sich nach Schenkungen der Verstorbenen der letzten 10 Jahre und wollen wissen, was mit dem Auto der Mutter ist, das vor sieben Jahren auf den Namen der Tochter umgeschrieben wurde.

Was bleibt von der Mutter? Kinder, die sich wegen Geld bereits zu Lebzeiten der Mutter zerstritten haben. Ein Betreuer, der sich an der Sterbegeldversicherung der Mutter bereichern will und eine Tochter, die nach einem alten Auto gefragt wird.

Sicher war genau diese Frau eine treusorgende Mutter, die sich um Kinder und Beruf gekümmert hat. Wahrscheinlich die Finanzen ihrem Mann überließ und eigentlich alles richtig gemacht hat. Sie hatte aber keinen Berater, der sie auf Vorsorgevollmachten, die Betreuung verhindern, aufmerksam machte. Und auch keinen Berater, der sie über die enormen Risiken bei fehlender Liquidität in der letzten Lebensphase aufklärte.