Wie alt sollte der GenerationenBerater sein?

Junge GenerationenBeraterGenerationenBeratung spricht in aller Regel Kunden ab etwa 50 Jahre an. Ab dem zweiten Termin trifft sich meist die Familie beim Berater – Familienkonferenz. Dabei gibt es neben rechtlichen, finanziellen und medizinischen Infos viele Aspekte, die gerade die Jüngeren interessieren: Sorgerechtsverfügung, Pflegetagebuch und Elternunterhalt.

Generationenübergreifend beraten

An dieser Stelle geht es den Beratern wie den Kunden: Auch die Jüngeren interessieren sich dafür. Elternunterhalt im Pflegefall und Sorgerechtsverfügungen haben unmittelbare Auswirkungen auf die persönliche Situation! Jüngere Berater können als Tippgeber für die jüngere Kundschaft wirken und natürlich auch älteren Kunden zur Seite stehen.

Wichtigste Voraussetzung: Empathiefähigkeit

Alle Berater brauchen bei diesem höchstemotionalen Thema eine hohe Empathiefähigkeit. Unerlässliche Voraussetzung für ein offenes Gespräch über Pflege, Vollmachten und Tod ist das Vertrauen des Kunden. Es geht schließlich um höchstpersönliche Angelegenheiten. Nicht um bloße Daten, Fakten und Zahlen.

Bei GenerationenBeratung menschelt es

Statt zu argumentieren, gibt der Berater dem Kunden Alltagsbeispiele. Damit versteht dieser die Tragweite besser. Und er fragt den Kunden nach seinen eigenen Ängsten und Sorgen. Der Kunde dankt diese ehrliche Beratung. Nicht nur mit Abschlüssen. Nicht nur mit neuen Geldanlagen. Auch mit Empfehlungen!

Es ist vorteilhaft, wenn der Berater selbst im Alter seiner Kunden ist, aber nicht unbedingte Voraussetzung. Außerdem betrifft GenerationenBeratung – wie der Name schon sagt – ganze Familien. Viel wichtiger ist es, dass er die Zielgruppe wertschätzt und empathisch ist.

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