Zuschüsse für Seminare für Baden-Württemberger

Ministerium verlängert die Förderung bis Jahresende

Jedes Bundesland hat andere Regeln für die Förderung unserer Fachkurse. Die Bandbreite ist von Null Förderung in Bayern bis zu sage und schreibe 90 % Förderung im Norden! Dabei ist nichts von Bestand, sondern alles ändert sich ständig.

Vor Kurzen erhalten wir die Information des zuständigen Ministeriums für Baden-Württemberg, dass Teilnehmer nicht mehr einzeln gefördert werden, sondern ab August 2021 gelten betriebliche Fördermaßnahmen.

Am vergangenen Freitag ändert das Ministerium sein Programm und gewährt letztmals bis Jahresende bis zu 50 % bzw. 30 % Zuschuss zu den Seminarkosten je nach Alter des Teilnehmers. Dies betrifft vor allem folgende Seminare:


GenerationenBeraterIn (IHK)

und Testamentsvollstreckung (IHK)

Beides bringt Maklern, Finanzvermittlern, Versicherungsagenten, Privatkundenberater und -betreuer sehr viel Kompetenz bei den Themen der vermögenden Kundschaft und natürlich Nutzenargumentation für die eigenen Produkte.

Der richtige Zeitpunkt dafür ist jetzt. Nicht nur in Baden-Württemberg.

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