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Steuern sparen und Partner*in handlungsfähig machen
Die steigenden Immobilien- und Vermögenswerte der Babyboomer erfordern intelligente Lösungen für die Nachfolgegestaltung. Neben Flexibilität sollte die Umsetzung möglichst kosteneffizient sein.
GenerationenBerater IHK verfügen über fundiertes Wissen, um steueroptimierte Regelungen im Testament zu verankern. Die eigentliche Testamentserrichtung erfolgt durch Fachanwälte. Überraschenderweise nutzen viele Notare das Supervermächtnis nicht, obwohl es den Hinterbliebenen erhebliche steuerliche Vorteile bietet. Während Notare exzellente Juristen sind, fehlt oft die Spezialisierung auf das Erbrecht.
Was ist ein Supervermächtnis?
Das Super- oder Zweckvermächtnis ist in § 2156 BGB geregelt:
„Der Erblasser kann bei der Anordnung eines Vermächtnisses, dessen Zweck er bestimmt hat, die Bestimmung der Leistung dem billigen Ermessen des Beschwerten oder eines Dritten überlassen.“
Praktische Anwendung in der Erbgestaltung
Beispielsweise kann im Berliner Testament der überlebende Ehegatte als Alleinerbe mit der Verpflichtung belastet werden, einen bestimmten Vermögensanteil als Vermächtnis an die gemeinsamen Kinder zu übertragen. Auf diese Weise lassen sich die steuerlichen Freibeträge optimal nutzen, denn steuerlich bezieht sich das Vermächtnis auf den Nachlass des Verstorbenen.
Noch mehr Vorteile: Es können alle Vermächtnisnehmer sein beispielsweise auch die Enkel. Damit lassen sich weitere Freibeträge ausschöpfen.
Natürlich ist dies auch bei einem Testament einer Einzelperson anwendbar.
Die Hauptvorteile des Supervermächtnisses:
- Maximale Nutzung der steuerlichen Freibeträge beim Tod des Erstversterbenden
- Flexible Umsetzung durch den Hinterbliebenen innerhalb eines festgelegten Zeitraums
- Steuerliche Entlastung für die Erben und damit Erhalt der Vermögens
Beispielrechnung:
Erblasservermögen (ohne steuerfreies Familienheim): 1.700.000 €
Erbfolge im Berliner Testament:
Ohne Supervermächtnis:
- Ehefrau erbt: 1.700.000 €
- Freibetrag: 500.000 €
- Zu versteuern: 1.200.000 €
- Steuerlast (19 %): 228.000 €
Mit Supervermächtnis:
- Ehefrau vermacht je 400.000 € an die beiden Kinder und
- jeweils 200.000 € an die beiden Enkelkinder
- Die steuerlichen Freibeträge des Verstorbenen werden optimal genutzt
- Steuerlast: 0 €
Fazit:
Ein juristisch einwandfrei formuliertes Testament mit einem Supervermächtnis kann erhebliche Steuerersparnisse bringen.