Derzeit leer: 0,00 €

Testamente können immer angepasst werden: Schnucki bekommt alles!
Der Artikel „Schnucki bekommt alles“ befasst sich damit, dass ein handgeschriebenes Testament wirksam sein kann. Doch der Streit kommt häufig hinterher. Daher ist juristischer Rat beim Verfassen des letzten Willens besser.
Berater hören oft von Kunden: „Ich habe bereits ein Testament erstellt.“ Doch ähnlich wie bei der Altersvorsorge, die regelmäßig überprüft und angepasst werden sollte, ändern sich auch persönliche Lebensumstände und Vermögensverhältnisse im Laufe der Zeit. Daher ist es ratsam, ein Testament regelmäßig auf Aktualität und Vollständigkeit prüfen zu lassen.
Zwar dürfen nur Juristen rechtlich bindende Änderungen an Testamenten vornehmen, doch als GenerationenBerater können Sie Ihre Kunden auf wichtige Aspekte hinweisen. Typischerweise sollten in einem Berliner Testament folgende Klauseln berücksichtigt werden:
- Pflichtteilsstrafklausel: Schützt vor Pflichtteilsansprüchen enterbter Erben.
- Wiederverheiratungsklausel / Öffnungsklausel: Regelt den Nachlass für den Fall einer erneuten Heirat des überlebenden Ehepartners.
- Ferrariklausel / Vermögensklausel: Verhindert unbedachte Vermögensveräußerungen durch den überlebenden Partner.
- Supervermächtnis: Ermöglicht es, steuerliche Freibeträge optimal zu nutzen und die Handlungsfähigkeit des Hinterbliebenen zu sichern.
Es überrascht, dass viele notarielle Testamente Lücken aufweisen. Wenn Sie solche Unvollständigkeiten feststellen, können über die Juristen von IGB-Vorsorge rechtssichere Ergänzungen vorbereitet werden, die dann handschriftlich zum bestehenden Testament hinzugefügt werden.
Seien Sie in diesem Prozess ebenso beharrlich wie bei der Altersvorsorge, die der Kunde möglicherweise seit 20 Jahren nicht mehr überprüft hat. Eine regelmäßige Aktualisierung des Testaments trägt dazu bei, das Vermögen zu schützen, ggf. den Partner handlungsfähig hau machen und den Familienfrieden zu wahren.