Sicherheit durch gute Darlehensverträge, Versicherungen und rechtlichen Vorkehrungen

Jedem Immobilienbesitzer muss klar sein, dass ohne Testament sein Lebenswerk an eine Erbengemeinschaft geht. Wenn er selbst Kinder hat, so bilden diese Entscheidungs- Gemeinschaft der/die Partner/in und seine Kinder. Damit kann der Lebenspartner handlungsunfähig werden, denn er kann nicht mehr allein Entscheidungen für „seine“ Immobilie treffen.

Ist er kinderlos, so ist das Dilemma noch größer. Denn statt der Kinder werden Eltern oder Geschwister Teil der Erbengemeinschaft. Das muss man sich vorstellen: den Schwiegereltern und wie diese nicht mehr da sind, sind es Schwager oder Schwägerin des Partners gehört ein Teil der Immobilie und werden automatisch im Grundbuch mit dem gesetzlichen Erbteil als Miteigentümer genannt.

Dann kann folgendes passieren:

Es gibt Straßen, in denen ein einziges Haus einen sichtbaren „Investitionsrückstand“ hat. Wahrscheinlich handelt es sich um eine Erbengemeinschaft, möglicherwiese aus Schwager und Schwägerin.

Keiner investiert mehr. Der Wert der Immobilie fällt.

Dies ist sehr einfach zu vermeiden. Ein Testament schafft Klarheit und vermeidet Ebengemeinschaften. Es kann immer wieder der Lebenssituation angepasst werden. Und es reicht, wenn man weiß, was man nicht möchte!