IGB-Service: Umsetzung der GenerationenBeratung mit Anwälten
Für Vorsorgevollmacht und Testament ist man selten zu jung. Für beides benötigt man anwaltliche Unterstützung. Schließlich geht es um Selbstbestimmung und Freiheit, aber auch um Sicherheit, Vertrauen und darum, dass das Lebenswerk Freude bereiten soll.
Für das persönliche Wohlergehen spielen neben Finanzen die rechtlichen Vorkehrungen eine sehr wichtige Rolle. GenerationenBerater beherrschen nach ihrer Ausbildung dieses Zusammenspiel der Vorsorgemaßnahmen. Die Umsetzung der komplexen rechtlichen Vorkehrungen ist ausschließlich Juristen erlaubt. Daher vermitteln GenerationenBerater mittels IGB-Service Anwälte, die individuelle Dokumente nach Wunsch und Situation des Kunden erstellen und immer wieder anpassen.
Wir nennen unser Angebot 360° IGB-Service, weil es sich um eine Kombination von rechtlichen Vorkehrungen und der wichtigen professionellen Verwahrung der Vorsorgedokumnete handelt. Denn im Bedarfsfall müssen die Original vorliegen, unabhängig davon, wo sich der Vollmachtgeber und die bevollmächtigte Person aufhalten.
In unserem rund 10 minütigen Video erfahren Sie die Vorteile für Berater und Kunden bei unserer Vorgehensweise. Zum Anschauen des Videos bitte auf das Bild klicken.
Die 4 Säulen der Vorsorge mit den Hauptthemen der GenerationenBeratung zeigen unsere umfassenden Leistungen zur rechtlichen und finanziellen Vorsorge auf:
Gute Gründe für IGB-Service
Der IGB-Service ist ein Experten-Netzwerk bestehend aus Rechtsanwälten (mit Schwerpunkt Erbrecht und Wirtschafts- und Vorsorgerecht). Rechtssichere Dokumente sowie qualifizierte Antworten zu Fragen rund um GenerationenBeratung sind somit gewährleistet. Das IGB stellt die sichere Verwahrung der wichtigen Dokumente inklusive Notfallservice sicher.
Die Vorsorge-Vollmacht ist ein Dokument mit weitreichender Tragweite: Sie kommt typischerweise in einer schwierigen Lebensphase zum Einsatz. Akzeptanz ist also ein wichtiges Kriterium. Zudem ist zu gewährleisten, dass das Dokument Dritten wie Kliniken im Bedarfsfall zur Verfügung steht. Das geschieht mit der professionellen Verwahrung inklusive Notfall- und Update-Service.
Das Testament verhindert Erbengemeinschaften und stellt sicher, dass der Nachlass an die “richtige Person/en” erteilt wird. Unter Eheleute bringt es auch die Verantwortung dem anderen gegenüber mit sich, damit der Überlebende:
- frei über die Nachlass-Immobilien (die häufig auch ihm zu Teil gehören) verfügen kann, beispielsweise veräußern, Darlehen aufnehmen, vermieten.
- ggf der Nachlass auch nach seinem Tod geregelt ist, damit sich die Kinder nicht zu seinen Lebzeiten streiten.
- nicht unnötig Erbschaftsteuer zu zahlen ist.
Schließlich wird der eigene Wille durch eine Reihe von Verfügungen sichergestellt. Neben der Patientenverfügung bringen Sie mit fünf weiteren Verfügungen und sechs Übersichten Ihren Willen zum Ausdruck und unterstützen damit die bevollmächtigte Person.
Im Notfall
- persönliche Notfallkarte mit allen wichtigen Daten inklusive Nummer im Vorsorgeregister
- automatische Zusendung des Notfallplans an bevollmächtigte Person
- Notfallhotline an 24 Stunden / 7 Tage für Bevollmächtigte, Ärzte und Gerichte
- automatische Benachrichtigung aller bevollmächtigten Personen
Rechtssicherheit
- Vollmachten werden vom Anwalt erstellt, sodass sie im Bedarfsfall anerkannt werden
- der Anwalt unterstützt die Durchsetzung der Vollmacht im Zweifelsfall bei Banken, Behörden und Gerichten
- Eintragung der Vollmachten im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer
- bevollmächtigte Person erhält Teilvollmachten für Gesundheit und Kommunikation, damit nicht immer die umfängliche Vollmacht mitgeführt werden muss
Sichere Verwahrung
- Original-Vollmachten werden in datenschutzkonformen Safes gelagert
- in digitaler Form sind sie auf einem geschützten Server in Deutschland gespeichert
- alle Dokumente, auch Testamente, Verfügungen, Übersichten und weitere Notfalldokumente werden verwahrt – unabhängig von der Erstellung
- im Notfall sind alle Dokumente jederzeit verfügbar
- die Herausgabe erfolgt auf Wunsch mit ärztlichem Attest
Update-Service
- Überprüfung und Aktualisierung der Kontaktdaten der bevollmächtigten Personen
- Kontakt-Aufnahme bei Anpassungsbedarf durch Gesetzesänderung
Sie haben Interesse an IGB-Service?
Telefonisch erreichen Sie uns unter 06032 71 34 64 oder per Mail an info@institut-generationenberatung.de