Webinar Chancen und Mehrwert aus der Stiftungsberatung

Der Stiftungsmarkt wächst unaufhörlich. Was das für die Finanzbranche bedeutet, hören Sie von unserem Experten Herrn H-D. Meisberger.

Nicht nur Superreiche gründen eine eigene Stiftung, sondern immer mehr Kunden beschäftigen sich damitum in geeigneter Form Spuren zu hinterlassen. Die Formen der Stiftungen und Begünstigungen sind vielfältig. Finanzprodukte gehören dazu, um die langfristige Vermögensverwaltung zu organisieren. Im Rahmen unseres Interviews (kurze Version), Beitrag und dem Experten-Meeting informieren wir.

Warum Alleinerziehende ein Testament brauchen

Ein Fabrikant aus Süddeutschland hat sich von seiner Frau scheiden lassen. Das gemeinsame Kind wuchs bei seiner Mutter auf. Bei einem Wochenendausflug von Vater und Sohn verunglückten beide tödlich. Die Untersuchung ergab, dass zuerst der Vater und dann das Kind gestorben ist.

Ein Testament war nicht vorhanden. Damit tritt automatisch die gesetzliche Erbfolge in Kraft: Der Vater vererbt sein Vermögen an das Kind. Da das Kind noch keine Nachkommen hat, erben seine Eltern: hier die geschiedene Frau des Fabrikanten.

In diesem Fall konnte die Familie des Fabrikanten nach längeren Verhandlungen einen Vergleich mit der Mutter des Kindes herbeiführen.

Jeder, der für seine Lebenssituation eine andere Lösung bevorzugt, als der Gesetzgeber vorsieht, sollte seinen Wunsch in einem Testament regeln. Das Testament ist immer der neuen Lebenssituation anzupassen. Die größte Sicherheit bietet das notarielle Testament. Bei einem Vermögenswert von 50.000 € betragen die Notargebühren 246 € + MWSt und evtl. Auslagen.Seit Januar diesen Jahres wird es bei dem zentralen Testamentsregister (ZTR) eingetragen, somit ist die Verwahrung sichergestellt.

Neu ab diesem Jahr: Familienpflegezeit

Arbeitnehmer können zur Pflege ihrer Angehörigen zwei Jahre lang halb arbeiten und dabei drei Viertel des Gehalts beziehen. Später müssen sie dann wieder voll arbeiten, bekommen aber zwei Jahre weiter drei Viertel des Gehalts. Für den Fall, dass der Arbeitnehmer den Lohnvorschuss nach der Pflegezeit wegen Berufsunfähigkeit oder Tod nicht zurückzahlen kann, soll eine Versicherung einspringen. Einen Rechtsanspruch auf die Familienpflegezeit gibt es aber nicht. Ist der Arbeitgeber nicht einverstanden, kommt also die Inanspruchnahme der Familienpflegezeit leider nicht in Betracht.

Weiterlesen

Die Angst vor Pflege scheint zu wachsen

Die Menschen werden immer älter. Damit steigt auch die Zahl der Kranken- und Pflegebedürftigen. So erscheint die Frage der Vorsorge immer mehr an Bedeutung zu gewinnen. Da ist der Rat von Fachleuten gefragt.

Weiterlesen