Rentensplitting: sonst fällt die Witwenrente ganz weg

RentensplittingGenerationenBerater, die beim Kunden über das Thema persönliche Pflegesituation sprechen, sind Realisten. Sie sprechen auch Lebenssituationen an, in denen einer bereits verstorben ist und der andere im Pflegeheim wohnt. Dann kommt es häufig dazu, dass die Hinterbliebenenrente gekürzt wird oder ganz wegfällt. Wie man dem gegenwirken kann, lesen Sie in diesem Beitrag und in Cash.

Wegfall der Hinterbliebenenversorgung betrifft nicht nur die Reichen
Der GenerationenBerater klärt neben der rechtlichen und medizinischen Situation auch die finanzielle Gegebenheit ab. Dabei sind die Lebensumstände meist so, dass nun die Hinterbliebenenversorgung berechnet werden muss. Immer wieder erleben wir, dass die Kunden (und auch oft die angehenden GenerationenBerater) überrascht sind, dass ab einem Einkommen von rund 750 Euro bereits die gesetzliche Witwenrente gekürzt wird oder ganz wegfällt. Da gibt es Situationen, in denen niemals Leistungen aus der Rentenversicherung gezahlt werden: Weil der Mann vor seiner Altersrente stirbt und die Frau über eigene Einkommen verfügt.
Lösung: Rentensplitting nur in Jahresfrist möglich
Bei Vorträgen und in Gesprächen mit Kunden erlebe ich immer wieder, dass die Kunden aufgeklärt sein wollen. Denn erst seit ein paar Jahren zählen alle Einkommensarten zur Rentenkürzung. Gerade die Generation, die bereits in Rente ist und die nächste Generation haben gut vorgesorgt. Oft gibt es zur gesetzlichen Versorgung Zusatzeinkommen in Form von weiteren Rentenleistungen und Vermietungen. Die Folge: Die Witwenrente fällt weg. Keiner ist davon begeistert. Informieren Sie daher zur einzigen Lösung: das Rentensplitting. Doch das kann nur ein Jahr nach Sterbedatum bzw. ein Jahr ab Beginn der Altersrente vorgenommen werden. Rentenberater unterstützen zusätzlich.
Unterstützung durch Information der GenerationenBerater
Ich selbst bin seit Jahren verwitwet und arbeite so viel, dass die Witwenrente wegfällt. Ich wäre dankbar gewesen, wenn mich jemand aufgeklärt hätte und mir einen Weg gezeigt hätte, wie ich wenigsten einen Teil der Rente sichern kann. Überrascht reagieren die meisten Hinterbliebenen – so auch ich – , wenn sie drei Monaten nach dem Tod des geliebten Partners alle Einkommen der Rentenstelle offenlegen müssen. Begründung: die Rente ist eine Sozialleistung und steht Bedürftigen.

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