Notare sind nicht so teuer, wie man glaubt

Wer ganz sicher sein will, dass eine Vollmacht (General- / Vorsorgevollmacht) später auch akzeptiert wird, geht am besten zum Notar. Dieser verfasst dann für den eigenen Willen in schwierigen Lebenssituationen eine Vollmacht. Je mehr diese individualisiert ist, um so besser. Dabei geht es um eine große Machtfülle. Bekanntlich wird der Bevollmächtigte von niemandem kontrolliert.

Als Ausgangsgröße gilt die Hälfte des vorhandenen Vermögens des Vollmachtgebers ohne Schuldenabzug. Ausgehend von dieser Summe (der Hälfte also) errechnet sich die Gebühr wie folgt:

Lediglich Mehrwertsteuer und Auslagen kommen noch hinzu. Dafür weiß der Vollmachtgeber, dass er für Partner und/oder Kinder bestmöglich vorgesorgt hat.

Seit dem Spätsommer gilt eine neue Gebührenordnung. Maßgebend ist immer, welchen Vermögenswert die Vollmacht regelt. Da jeder eine Vollmacht erteilen sollte, gilt natürlich auch nur das Vermögen auf den eigenen Namen bzw. bei gemeinsamen Werten der entsprechende Anteil. Siehe auch hier.

Patientenverfügung vom Notar

Bei der Patientenverfügung raten Experten zur Vorsicht: Unterschreiben Sie keinen x-beliebigen Internetvordruck oder “formal-juristischen” Text eines Notars oder Rechtsanwaltes. Denn entscheidend sind medizinische Inhalte und Situationsbeschreibungen (wie etwa das Ausmaß von Gehirnschädigungen, Besserungs-, Linderungsmöglichkeiten). Dazu sollten Sie spezielle fachkundige Unterstützung in Anspruch nehmen und nur auf Modelle zurückgreifen, die sich in der klinischen Praxis seit Jahrzehnten bewährt haben. Siehe auch unter patientenverfuegung.de.

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